Bundesrat nützt Möglichkeit der "zeitlichen Verzögerung" im vollen Ausmaß. | Wien. Das Feinstaubgesetz, die Familienhospizkarenz-Novelle, das Staatsbürgerschaftsrecht, das Arbeitsvertragsrechtsgesetz, das Registerzählungsgesetz und die Pädagogischen Hochschulen - die Liste der Einsprüche des Bundesrats gegen die vom Nationalrat beschlossenen Gesetze wird immer länger. Am Donnerstag wird nun auch gegen die Führerscheingesetz-Novelle Einspruch erhoben.
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Für Stefan Schennach, Grünen-Bundesrat, passiert dies mit gutem Grund: "Mit dem neuen Gesetz treiben wir die Geschwindigkeitsbegrenzungen immer höher hinauf", meinte er.
Umstrittenster Punkt in der Novelle: Bisher galt, wer 50 km/h mehr als erlaubt fährt, dem wird der Führer schein weggenommen. Trotz der erlaubten 160km/h auf Teststrecken will die Regierung dabei bleiben, dass der Entzug bei 180 - statt erst bei 210 - km/h erfolgt.
Einsprüche haben unterschiedliche Motive
In der Logik der Regierung sei dies eine gute Sache, so Schennach. "Daher belassen wir es auch mit einem Einspruch - ohne das Gesetz zu verzögern." Allerdings will man den mahnenden Finger erheben", so Schennach zur "Wiener Zeitung". Denn die Opposition sei gegen die 160km/h. Für SPÖ-Bundesrat Albrecht Konecny haben die Einsprüche verschiedenste Motive: "Bei vielen Gesetzen sind wir dagegen, weil wir der Meinung sind, je später es in Kraft tritt umso besser für dieses Land." Das sei beim neuen Staatsbürgerschaftsrecht der Fall gewesen. Es gebe jedoch auch oft eine Reihe von Bestimmungen in einem Gesetz, denen man "problemlos" zugestimmt hätte.
Der Bundesrat würde schon seit langem die Möglichkeit der Zustimmung zu Teilen eines Gesetzes fordern. Ein entsprechender Antrag hätte mittlerweile schon Staub angesetzt. Jetzt stellt sich immer die Frage: Ist der Einwand gegen Teile des Gesetzes gewichtig genug, um es abzulehnen?
Konecny: "Früher war das einfach, jetzt (mit der rot-grünen Mehrheit, Anm.) passiert wirklich etwas".