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Die 10 besten heimischen Finanzämter schaffen es in 38 Tagen, die langsamsten brauchen bis zu 87 Tage. So viel Zeit vergeht zwischen der Einreichung des grünen | L-1-Antrages zur Arbeitnehmerveranlagung und der Zustellung des Steuerbescheids. Das sind Durchschnittswerte, die kürzlich veröffentlicht wurden, aber viele Steuerzahler haben schon die Ausnahme von der Regel gemerkt: Die Steuerbescheide 2000 flattern derzeit schon zu Hauf und verheißen kleine oder größere Steuerguthaben.
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Dass sich die Durchführung im Amt manchmal verzögert, hängt übrigens nicht immer von der Behörde ab, weil diese stets auf die Lohnzettel der Arbeitgeber warten muss, die wiederum nicht immer Termin gemäß eintrudeln.
Unangenehme Überraschungen
Manche der beantragten Jahresausgleichs-Verfahren enden mit unangenehmen Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen. Dabei ist zu prüfen, ob diese Nachzahlungen bloße Verrechnungsspitzen aus der Lohnsteuer darstellen oder gar Fehler oder versehentliche Auslassungen seitens der Behörde. In diesem Fall kann man mit einer Berufung den Antrag zurückziehen oder beim Finanzamt eine Berichtigung des Bescheids reklamieren. Ist die Nachzahlung aber auf eine berechtigte "Pflichtveranlagung" zurückzuführen (etwa, weil der seinerzeitige Steuerfreibetrag zu hoch gewährt wurde oder weil ein Absetzbetrag nicht zusteht), dann hilft kein Einspruch. Mehr noch: Das Finanzamt kann ab Nachforderungen von 4.000 Schilling sogar Vorauszahlungen für das laufende Jahr festsetzen.
Unsichere Freibeträge
Zugleich mit dem Steuerbescheid 2000 wird bei der Antragsveranlagung meist auch ein Freibetragsbescheid für das Jahr 2002 zugestellt. Der darin vorschussweise gewährte Steuerfreibetrag basiert natürlich auf den Verhältnissen (Absetzbeträge, Absetzposten) des Jahres 2000. Wenn diese Verhältnisse im Jahr 2002 (voraussichtlich) nicht vorliegen werden, sollte man den Freibetrag besser nicht ausnützen oder einen niedrigeren Bescheid verlangen oder den Freibetrag selbst herunterstufen (was zulässig ist).