Da das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) nicht zeitgerecht eingerichtet werden konnte, musste es zu einer Übergangsregelung kommen.
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Beim Schengener Informationssystem (SIS) handelt es sich um das technische Herzstück des Schengen-Systems. Es ist ein elektronisches Personen- und Sachfahndungssystem, in dem Datenbanken unter anderem in den Bereichen Festnahmeersuchen, Übergabe und Auslieferung, Asylanträge, Gefahrenabwehr, verdeckte Registrierung und die Sachfahndung nach Kraftfahrzeugen enthalten sind.
Damit soll der Entfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ausgeglichen werden.
Bereits einmal konnte die Weiterentwicklung des 1990 eingerichteten SIS I zum SIS 1+ und dessen geplante Ersetzung durch ein neues System, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), näher dargestellt werden ("Wiener Zeitung" vom 28. August 2007).
Mehr Kapazität gefordert
Die Kapazität des bisherigen SIS musste im Zuge der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten ausgebaut und zugleich auch an den neuesten Stand der Informationstechnik angepasst werden.
Die Europäische Kommission ist vom Rat im Dezember 2001 mit der Entwicklung des SIS II betraut worden, wobei dieses Mandat mit Ende 2008 limitiert war.
Da es der Kommission nicht gelang, das SIS II zeitgerecht operativ zu stellen, musste eine Übergangsarchitektur eingerichtet werden. Diese sogenannte Migrationsarchitektur wurde durch zwei Rechtsakte des Rates vom 24. Oktober 2008 - nämlich durch die Verordnung (EG) Nr 1104/2008 und den Beschluss 2008/839/JI über die Migration vom SIS 1+ zum SIS II (Amtsblatt 2008, L 299/ 1 ff, 43 ff) - geschaffen.
Während die Verordnung für die "Erste" Säule im EU-Tempel maßgeblich ist, ist der Beschluss für die "Dritte" Säule relevant.
Die Übergangsarchitektur und die Datenmigration von SIS 1+ zu SIS II darf sich nicht auf die Betriebsbereitschaft von SIS 1+ auswirken. Für die reibungslose Migration der Daten wird von der Kommission ein Konverter zur Verfügung gestellt, der die konsistente Kommunikation zwischen der technischen Unterstützungseinheit von SIS 1+ (C.SIS) und der technischen Unterstützungseinheit des Zentralen SIS II in Straßburg - samt Backup-Einheit im österreichischen Sankt Johann im Pongau - sicherstellt.
Ein Leistungstest
Die Schengen-Staaten wiederum übertragen ihrerseits bis zum 30. September 2009 ihre nationalen Systeme in das SIS II.
In der Folge führt die Kommission gemeinsam mit den Schengen-Staaten einen umfassenden Test durch. Dieser muss den Nachweis erbringen, dass das Leistungsniveau von SIS II mindestens dem von SIS 1+ entspricht.
Das definitive SIS II
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat am Ende jedes Halbjahres und erstmals am Ende des ersten Halbjahres 2009 einen Fortschrittsbericht über die Entwicklung von SIS II und die Migration von SIS 1+ zu SIS II vor. Der Rat hat in der Folge den Zeitpunkt festzusetzen, an dem diese Vorgänge definitiv abgeschlossen sind und das SIS II dementsprechend operativ geworden ist.
Ungeachtet dessen treten sowohl die Verordnung (EG) Nr 1104/2008 als auch der Beschluss 2008/839/JI spätestens am 30.Juni 2010 außer Kraft, sodass man dieses Datum wohl als realistischen Endzeitpunkt für die endgültige Migration der Daten und die Errichtung von SIS II ansehen kann.
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