Sozial- und Generationenminister Herbert Haupt kann heute im Nationalrat mit der Zustimmung von ÖVP, FPÖ und SPÖ zu seinem ersten Gesetz, dem Jugendförderungsgesetz, rechnen. Dem Jugendvertretungsgesetz werden alle vier Parlamentsparteien, auch die Grünen, zustimmen. Damit erhalten die Jugendlichen erstmals - ähnlich dem Seniorenbeirat - eine gesetzliche Interessenvertretung mit Begutachtungsrecht.
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Die Förderung von politischen Jugendorganisationen richtet sich laut neuem Gesetz nach deren "glaubhaft gemachten Mitgliederzahl" (pro angefangene 10.000 Mitglieder je 100.000 Schilling) und nach der Anzahl der Sitze der Partei im Nationalrat (700.000 Schilling pro angefangene zehn NR-Abgeordnete). Die Sozialistische Jugend (SJ) erhielte demnach mit 60.000 Mitgliedern 5,5 Mill. Schilling, die Junge ÖVP mit 90.000 Mitgliedern 5,1 Mill. Schilling, der Ring Freiheitlicher Jugendlichen (RFJ) mit 20.000 Mitgliedern 4,4 Mill. Schilling. Nicht politische Jugendorganisationen (Voraussetzung sind mindestens 3.000 Mitglieder - jüdische und Jugendorganisationen von Volksgruppen sind von der Mitgliederzahl unabhängig) erhalten eine Basisfinanzierung je nach Mitgliederanzahl und zusätzlich dieselbe Summe als Projektfinanzierung.
Die Regelung der Jugendförderung wird von FPÖ, ÖVP und SPÖ begrüßt. Damit erhalten die politischen Jugendorganisationen mehr als bisher. Naturgemäß zeigte sich der frühere SJ-Vorsitzende Robert Pichler erfreut über die neuen Segnungen: "Das garantiert den Jugendorganisationen ein hohes Ausmaß an Autonomie und endlich eine budgetierbare Größe. Das Gesetz ist sehr in Ordnung." Der Grüne Abg. Dieter Brosz kritisiert, dass die Offene Jugendarbeit (also Jugendzentren) durch dieses Gesetz benachteiligt würden. Denn diese hätten per definitionem keine Mitglieder und seien daher de facto von der Basisförderung ausgeschlossen. Insgesamt sei die Orientierung an Mitgliederzahlen höchst problematisch.
Die Jugendförderung ist seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Die Mittel wurden bisher über den sogenannten Bundesjugendplan verteilt, der, wie Pichler erklärte, "ein Mittel des reinsten Proporzes" war. Der RFJ war bisher nicht förderungsberechtigt, da nur Mitglieder des Bundesjugendringes gefördert wurden.
Disziplinarrechtliche Schritte gegen Sektionschefin
Familienminister Martin Bartenstein wollte die Förderungsbestimmungen ändern und hat im Zuge des Dritten Berichtes zur Lage der Jugend 1999 ein Projekt angeregt, das Qualitätskriterien zur Jugendförderung festsetzen sollte. Mit dieser "Initiative Qualität" wurde ein gleichnamiger Verein - noch vor Ausschreibung und Konstituierung des Vereins - durch Sektionschefin Veronika Holzer betraut. Leiterin des Projekts Initiative Qualität war deren vom Familienministerium karenzierte Zwillingsschwester. Die damalige Sozialministerin Elisabeth Sickl, die von Bartenstein die Familienagenden übernommen hatte, ordnete eine Innenrevision an. Nun hat Minister Haupt "disziplinarrechtliche Schritte" gegen seine Sektionschefin auf Grund dieser Projektvergabe eingeleitet. Aus der von Bartenstein angestrebten Förderungslösung wurde nichts. Statt dessen haben sich ÖVP, FPÖ und SPÖ nun auf das Jugendförderungsgesetz geeinigt.
Konsequenz des Jugendvertretungsgesetzes: Der Bundesjugendring löst sich auf
Der Bundesjugendring habe mit der nunmehrigen gesetzlichen Verankerung einer Jugendvertretung erreicht, was er schon vor 47 Jahren in den Gründungsstatuten gefordert habe, erklärte Pichler im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Er rechnet nun damit, dass sich der Bundesjugendring im März 2001 als Konsequenz der neuen Regelungen auflösen werde.
Bereits im März 1999 habe es nach Gesprächen mit dem damaligen Bundeskanzler Viktor Klima einen Erlass aus dem Kanzleramt gegeben, ähnlich dem Seniorenbeirat auch einen Jugendbeirat einzurichten. Die Junge ÖVP habe eine Teilnahme daran damals boykottiert, weil sie darin einen Wahlkampfgag Klimas sah. Nun sei der Erlass in ähnlicher Form in einen Gesetzestext gegossen worden, den FPÖ-Abg. Rüdiger Schender und ÖVP-Abg. Werner Amon als Antrag im Nationalrat eingebracht haben.
Die Bundes-Jugendvertretung agiert als Interessenvertretung der Jugendlichen gegenüber der Regierung, sie berät diese in jugendrelevanten Angelegenheiten und hat u. a. das Recht auf Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Der Vorsitz der Jugendvertretung wird mittels Losentscheid aus den ins Präsidium entsandte Personen bestimmt.