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Jugendliche kümmern sich nicht um Landesgrenzen - das Gesetz schon

Von Christian Rösner

Analysen

An einem einheitlichen Jugendschutzgesetz sind schon viele Regierungen gescheitert - zu groß waren stets die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Bundesländer. Selbst Familienminister Reinhold Mitterlehner hat mit den Worten "Wir schauen uns das nicht mehr lange an" bereits im November 2009 großmundig Lösungen angekündigt - und zwar mit dem gleichen Vorschlag, mit dem er zur Konferenz der Landesjugendreferenten in Dornbirn heute, Freitag, angereist ist: den Jugendschutz per 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern einheitlich zu regeln.


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Prinzipiell sind ja eigentlich alle für eine Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen. Allerdings sind manche Länder prinzipiell gegen die Abgabe der Jugendkompetenz eingetreten - denn die Jugendarbeit spiele sich schließlich in den Ländern ab und nicht im Parlament. Einer zentralisierten Vorgabe durch den Bund zustimmen zu müssen, war für die Länder also stets Grund genug, eine Vereinheitlichung abzulehnen.

Kein Wunder also, dass schon von seltsamen Blüten gesprochen wurde, die der Föderalismus hier hervorbringe. Ein angewandter Föderalismus, bei dem es nur um die Frage des Machterhalts gehe.

Inhaltlich ist es vielleicht nachvollziehbar, dass ein Bundesland seine strengen, zum Schutz der Jugend ausgearbeiteten Bestimmungen nicht nach unten nivellieren will. Besonders bei den Altersgrenzen für die Alkoholausschank gehen in der Diskussion die Emotionen hoch: Warum darf in Wien ein 16-Jähriger gebrannten Alkohol trinken und in Kärnten nicht? In Kärnten fragt man sich, warum ein 16-Jähriger überhaupt Alkohol trinken sollen dürfte. In Wien will man sich liberaler zeigen und setzt auf das soziale Gewissen, versucht Jugendliche nicht zu kriminalisieren - auch das ist ein nachvollziehbares Argument.

Trotzdem darf man nicht vergessen, dass die jeweiligen Bestimmungen zum Schutz der Jugend nur auf dem Papier vor den Landesgrenzen Halt machen - speziell vor dem Hintergrund der immer weiter zunehmenden Mobilität der Jugendlichen: Sollen sie tatsächlich neun unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen auswendig lernen, damit sie sich nicht strafbar machen, wenn sie einmal eine Disco in einer anderen Landeshauptstadt besuchen?

Im Übrigen wissen doch Jugendliche genau darüber Bescheid, was in ihrer Stadt verboten und was erlaubt ist. Das hat aber noch keinen daran gehindert, etwas Verbotenes zu tun, wenn er es unbedingt wollte - es sei denn, diese Gesetze werden entsprechend exekutiert. Es sei denn, Präventionskampagnen beginnen zu greifen. Es sei denn, die Gesellschaft setzt beim sozialen Umfeld an und nicht bei der Kriminalisierung von Minderjährigen - resultierend aus den gemeinsamen Erfahrungen, die die Länder bisher gemacht haben.

Siehe auch:Ab 16 Ausgehen bis in den Morgen