Hochrangige Vertreter beim 50. Österreichischen Juristentag in Wien. | Fischer drängt auf Verfassungsreform. | Wien. Dieser Tage könnten die Weichen für einige wichtige Justizvorhaben gelegt werden. Der diesjährige Österreichische Juristentag dreht sich um eine schärfere Aufsicht für Unternehmen, die Erbrechts-Reform, die Schaffung von Kulturdelikten wie etwa Ehrenmord und die Zulässigkeit von Steuerbestimmungen.
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Den Diskussionen wird bei künftigen Gesetzesvorhaben hohe Bedeutung beigemessen. Zur Eröffnung gestern, Mittwoch, war das Who-is-Who der heimischen Rechtsexperten versammelt. Neben den Präsidenten der österreichischen Höchstgerichte gaben sich auch die Standesvertreter der Rechtsanwälte und Notare die Ehre.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner betonte "die wichtige Funktion des Juristentages für die Thematisierung aktueller Rechtsfragen und die Aufbereitung der theoretischen Basis".
In ihrer Ansprache hob sie vor allem die Bedeutung einer neuen Wirtschaftsaufsicht hervor, um künftige Finanzkrisen zu verhindern. Dabei "wird es mit zusätzlichen Regeln allein nicht getan sein", da in der Finanzmarktaufsicht ohnehin schon viel geregelt sei. Beim Juristentag sollen rechtliche Grundlagen für eine bessere Wirtschaftsaufsicht erarbeitet werden.
Erbanteile verringern?
Ein weiterer Schwerpunkt des Expertentreffens ist die Erbrechts-Reform. Bandion-Ortner will insbesondere die Höhen der gesetzlich vorgesehenen Erbanteile - vor allem für den Ehegatten - überdenken und anpassen. Einer Abschaffung des Pflichtteilsrechts, wie von vielen Seiten gefordert, steht die Justizministerin skeptisch gegenüber. Nach dem Pflichtteilsrecht haben bestimmte Angehörige jedenfalls einen Erbanspruch, selbst wenn sie vom Verstorbenen nicht im Testament bedacht wurden.
Im Strafrecht wird darüber hinaus die Frage erörtert, ob für bestimmte Straftaten mit kulturellem Ursprung wie etwa Ehrenmord oder Zwangsheirat extra "Kulturdelikte" geschaffen werden sollen.
Bundespräsident Heinz Fischer urgierte beim Österreichischen Juristentag auf die Verfassungs- und Verwaltungsreform. "Es gibt einen unbestreitbaren Reformbedarf im Verfassungsbereich", betonte Fischer. Ein besonderes Anliegen ist ihm die Schaffung einer stufenweisen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Landesverwaltungsgerichten. "Es ist zu hoffen, dass bald die Verwirklichung folgen wird."