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Juristisches Gezerre um die "Homo-Ehe" bald Vergangenheit

Von Torsten Holtz

Politik

Frankfurt/Main - Der jahrelange Streit um die "Homo-Ehe" geht in die letzte Runde: Heute entscheidet das deutsche Verfassungsgericht, ob das neue Lebenspartnerschaftsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht.


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Allem Anschein nach werden die Höchstrichter das Gesetz passieren lassen, denn bereits vor einem Jahr waren Eilanträge der Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen in Karlsruhe gescheitert. Aus Sicht des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) könnte dies der Startschuss für viele Paare sein, nach langem Zögern nun doch den "Bund fürs Leben" zu schließen. Nach neuesten Schätzungen haben bundesweit bisher erst rund 4.400 gleichgeschlechtliche Paare den Gang zum Standesamt oder Notar gewagt - weit weniger als von den Befürwortern erhofft. Zum Vergleich: Jährlich werden rund 420.000 Ehen zwischen Mann und Frau geschlossen. Ein Grund für das Abwarten könnte das langwierige juristische Gezerre um die "Homo-Ehe" gewesen sein, wie LSVD-Sprecher Klaus Jetz vermutet. Zudem beklagen nach seiner Erfahrung viele schwule und lesbische Paare, dass es nach wie vor keine steuerlichen Vergünstigungen für Lebenspartnerschaften gibt.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist seit dem 1. August 2001 in Kraft und stellt Lebenspartner im Namens-, Miet- und im Erbrecht Eheleuten gleich. Es entstehen ihnen gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten. Zudem dürfen sie in alltäglichen Fragen bei der Erziehung der Kinder des Partners mitbestimmen. Beim anstehenden Erkenntnis des Verfassungsgerichts geht es um die Streitfrage, ob dies alles die grundgesetzlich besonders geschützte Ehe beschädigt. Die unionsregierten Länder argumentierten, der verfassungsrechtliche Rang der Ehe werde nivelliert, wenn homosexuelle Paare ähnliche Rechte erhielten wie Ehepaare. In seiner mit fünf zu drei Stimmen ergangenen Eilentscheidung stellte das Gericht dagegen im Juli 2001 fest: "Das rechtliche Fundament der Ehe erfährt keine Änderungen."

Gibt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute wie erwartet grünes Licht, wird am Lebenspartnerschaftsgesetz wohl nicht mehr gerüttelt. CDU/CSU-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber hat bereits mehrfach signalisiert, dass auch er das Gesetz nicht nachträglich kippen will. Über weitere wichtige Fragen, wie etwa die Gleichstellung von Homo-Paaren mit Eheleuten im Steuerrecht oder im öffentlichen Dienstrecht, muss noch endgültig entschieden werden. Diese Punkte hatte die rot-grüne Koalition vom Lebenspartnerschaftsgesetz abgetrennt, weil sie eine Blockade des Gesamtpakets durch die Union im Bundesrat befürchtete. Nun hängt das zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz aber seit fast eineinhalb Jahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, denn die Union wollte den Ausgang des Rechtsstreits vor dem Verfassungsgericht abwarten.