Zum Hauptinhalt springen

Jus an Fachhochschulen? Ja, aber . . .

Von Peter Hilpold

Recht

Ein zusätzliches Ausbildungsangebot für Juristen brächte Wettbewerb in das System - solide Kenntnisse vorausgesetzt.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 7 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die Diskussion um eine Juristenausbildung an den Fachhochschulen ist zu Studienbeginn neu entbrannt. Zahlreiche Missverständnisse stehen dabei im Raum und einer unaufgeregten, sachlichen Diskussion im Wege.

Ganz grundsätzlich kann es hier niemals um eine "Verlagerung" der Juristenausbildung von den Universitäten an die Fachhochschulen gehen. Sinnvoll wäre allein ein Parallelangebot. Und auch hierzu sind letzthin Varianten präsentiert worden, die kaum Sinn ergeben. So ist vorgeschlagen worden, die wirtschaftsrechtlichen Studien an die FHs zu verlegen, während die Universitäten (weiterhin) "Generalisten" ausbilden sollten. Ein solches Projekt wäre von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ein Wirtschaftsrechtsstudium als Hauptstudium, das weder Fisch noch Fleisch ist und Schmalspurjuristen mit einem Überhang an schnell veraltendem technischen Spezialwissen ausbildet, ist ein Irrweg.

Es ist überhaupt der Begriff des "Generalisten" im Jus-Studium deplatziert. So wie es im Medizinbereich keinen Orthopäden ohne medizinische Grundausbildung geben kann, so hat ein Wirtschaftsrechtsabsolvent ohne solide rechtliche Grundkenntnisse (und dazu zähle ich auch Fächer wie das Römische Recht, die Rechtsgeschichte und die Methodenlehre) zeitlebens mit Ausbildungsdefiziten zu kämpfen, die ihm die Ausübung seines Berufs erheblich erschweren.

Angeblich mit einem Parallelangebot verbundene Qualitätsprobleme (was die "Generalistenausbildung" an den FHs anbelangt) sind vorgeschützt. Es wäre für die FHs kein Problem, Lehrpersonal zu rekrutieren, das nicht nur den letzten Stand der Rechtsentwicklung kennt, sondern auch die einschlägige wissenschaftliche Diskussion im Auge hat. Dasselbe gilt für die Betreuung von Diplomarbeiten. Angesichts der gegenwärtig sehr niedrigen Honorierung der Lehre an den Universitäten - die Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten hat mittlerweile weitgehend unentgeltlich zu erfolgen - wäre etwas mehr Wettbewerb um gute Lehre und Betreuung nur wünschenswert und könnte sich vielleicht auch in einer Honorierung niederschlagen, die Einsatz und Können einigermaßen würdevoll entlohnt. Was ein weiterführendes Doktoratsstudium anbelangt, böten sich zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten mit den Universitäten an. Aber was wären die Vorteile eines solchen Parallelangebots? Die FHs bieten eine intensive Betreuung, grundsätzlich die Einhaltung der Regelstudienzeit und sie könnten flexibel auf einen weiteren Bedarf an Spezialisierung - im Wege von Aufbaustudien und Wahlfächern - reagieren.

Und worin läge der Vorteil für die Universitäten? Einmal in einem Mindestmaß an Wettbewerb, das gerade ein Studium nötig hat, dem die internationale Konkurrenz fast völlig fehlt. Beispielsweise würde damit die systematische Nichtabhaltung von Lehrveranstaltungen gegenüber einer Konkurrenz, bei welcher ein Seminar mit 15 Doppelstunden auch 15 Doppelstunden hat, nur mehr schwer möglich sein. Universitätsangehörige mit wissenschaftlichem Impact-Faktor null oder nahe null würden auch in den Rechtswissenschaften nicht mehr so leicht Karriere machen.

Steigende Ansprüche durch mehr Wettbewerb

Beide Einheiten, die um Studierende und Mittel konkurrieren würden, müssten ihre - behaupteten - Stärken tagtäglich beweisen: Die Universitäten durch eine verstärkte Forschungsleistung, die FHs durch die Qualität der Lehre, und beide würden mit dem Konkurrenten auch auf dem jeweils anderen Gebiet in Wettbewerb treten, wobei steigende Ansprüche zu einer qualitativen Auslese führen würden.

Zum anderen würden die Universitäten damit entlastet werden. Es würden Betreuungsverhältnisse hergestellt werden, die eine bessere Begleitung der Studierenden vom ersten bis zum letzten Semester - und insbesondere auch beim Verfassen der Abschlussarbeiten - ermöglichen würden. Das letzthin von berufener Seite beklagte Phänomen zunehmender Fremdanfertigung von Abschlussarbeiten könnte man damit - zumindest für den juristischen Bereich - besser in den Griff bekommen.

Kein Zweifel: Eine wesentliche Verantwortung für diese Zustände liegt beim UG 2002, das vielleicht Machtambitionen Einzelner zu bedienen vermag, aber bei Leistungsanreizen für die breite Masse der Lehrenden und auch bei der Sicherstellung einer wirksamen Mindestkontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Dienstpflichten kläglich versagt hat.

Ein System, das mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, die Evaluierung nicht wirklich ernst nimmt und gegenüber jeder externen Kontrolle Autonomie vorschützt (wobei die Universitätsautonomie gerade nicht Missbrauchskontrolle verhindern sollte), ist rechtsstaatlich ein Unding.

Dramatischer Rückbau von Kontrolle durch UG 2002

Die Urheber des UG 2002 haben den dramatischen Rückbau der Kontrolle im UG 2002 mit einer angeblichen Kontrolle durch den Markt zu rechtfertigen versucht. Dieses Argument steht auf tönernen Füßen, denn hier wird einer marktwirtschaftlichen Kontrolle das Wort geredet, ohne dass es einen solchen Markt gäbe.

Die möglichen Ansatzpunkte für eine - längst überfällige - Reform des UG 2002 wären somit zahlreich und gerade (aber nicht nur) für die Juristenausbildung von großer Dringlichkeit: Die Evaluierungsvorschriften müssten konkretisiert und "mit Zähnen versehen" werden, an die Nichteinhaltung von Dienstpflichten müssten konkrete Konsequenzen geknüpft werden (rechtsstaatlich und formal eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber eben nicht in der Praxis), Habilitations- und Berufungsverfahren müssten objektiviert und transparent gestaltet werden; zumindest schwere Verstöße in diesen Verfahren müssten ernsthafte Folgen haben, das aufsichtsbehördliche Verfahren gemäß § 45 UG 2002 müsste völlig neu gestaltet werden mit Parteistellung des Beschwerdeführers in einem Verfahren, das rechtsstaatlichen Kriterien genügt.

Gleichzeitig müssen aber auch hinreichende Anreizsysteme geschaffen werden: Gute Lehre muss größere Wertschätzung erfahren, Lehre und die Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten wohl insgesamt besser entlohnt werden. Da die Beharrungstendenzen in Österreich aber - auch bei längst überfälligen Reformen - bekanntlich groß sind und der Handlungsbedarf nicht zu übersehen ist, könnten erste Ansätze für etwas mehr Markt, den das UG 2002, wie erwähnt, fälschlicherweise voraussetzte, aber nicht schaffen konnte, für zumindest partielle Abhilfe sorgen.

Solides Grundwissen und Spezialwissen notwendig

Ein zusätzliches Ausbildungsangebot für Juristen an den Fachhochschulen wäre zwar kein Allheilmittel, doch würde es eine gehörige Portion Wettbewerb in das System bringen. Das Gegenargument wird lauten: Brauchen wir denn noch mehr Juristen? Nein, darum geht es nicht. Wir brauchen eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die sowohl solides Grundwissen als auch aktualitätsbezogenes Spezialwissen garantiert. Wettbewerb hat sich in der Wirtschaft als unabdingbarer Qualitätssicherungsmechanismus erwiesen. Es besteht Grund zur Hoffnung, dass Wettbewerb in der Ausbildung, hier konkret in der Juristenausbildung, eine ähnliche Funktion erfüllen kann.

Peter Hilpold

ist Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes
Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck und Autor von über 200
Publikationen, unter anderem zum europäischen Bildungs- und
Universitätsrecht.