Wien. (sat) Vergangenen Mittwoch herrschte im Justizministerium weitgehend Einigkeit darüber, dass die Bologna-Erklärung, also die europaweite Einführung dreigliedriger, einheitlicher Studien, nicht auf die heimische Juristenausbildung anzuwenden ist. Professoren und Vertreter der Rechtsanwälte, Notare und Richter diskutierten auf Einladung der Justizministerin Karin Gastinger über die Zukunft der juristischen Ausbildung.
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Hauptproblem des Bologna-Prozesses ist, dass das für österreichische Juristen maßgebliche nationale Recht nicht europaweit erlernbar ist und es daher kaum Anrechnungen von im Ausland absolvierten Prüfungen geben kann. Zudem sei eine umfassende Ausbildung in sechs Semestern nicht möglich und minder ausgebildete Juristen wären eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, so die Professoren. Trotzdem könnte ein Bakk.iur. Alternative für Studenten sein, die nicht in die klassischen Berufe gehen möchten.
Für die Zukunft wünschten sich die Diskutanten im Studium mehr Wirtschaft, Sprachen und Kenntnisse in den Rechtssystemen der Nachbarländer.