VCP-Chef Pecina als Beschuldigter einvernommen. | Investmentbanker weist alle Vorwürfe entschieden zurück.
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Wien.Die - ohnehin schon ziemlich umfangreiche - Beschuldigtenliste in der Causa Hypo Alpe Adria ist um einen prominenten Namen länger: Wie seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf Anfrage der "Wiener Zeitung" erklärt wurde, laufen Ermittlungen zur Rolle des Investmenthauses Vienna Capital Partners (VCP) bei der Hypo. Informationen, denen zufolge VCP-Chef Heinrich Pecina persönlich in der Vorwoche von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter einvernommen worden war, bestätigte am Montag dessen Sprecher.
Pecina weise alle Vorwürfe zurück, so der Sprecher. Der VCP-Chef habe sämtliche Fragen erschöpfend beantwortet und alle entsprechenden Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Wie zu hören ist, geht es bei den Ermittlungen um Beratungshonorare beziehungsweise Provisionen, die VCP einst von der Hypo erhalten hat und die nun seitens der Bank intensiv hinterfragt werden.
Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden ist das Investmenthaus durch das zeitweilige Engagement von Ernst Strasser im Anschluss an dessen Tätigkeit als Innenminister. Pecina selbst ist Stiftungsvorstand zweier Privatstiftungen, die 2004 Vorzugsaktien der Hypo-Leasing erworben haben. Die Bank fühlt sich von diesen und anderen Vorzugsaktionäre geschädigt und hat kürzlich eine Schadenersatzklage gegen diese sowie gegen mehrere ihrer eigenen Ex-Vorstände und früheren Berater eingebracht. Alle bestreiten jegliches Fehlverhalten.
Schaden wird geprüft
Eine spannende Entwicklung gibt es unterdessen in einem Rechtsstreit zwischen der Hypo und einer ehemaligen Managerin ihrer Leasing-Sparte (Name der Redaktion bekannt). Die Ex-Managerin hatte rund 180.000 Euro als Abfertigung eingeklagt und im März am Landesgericht Klagenfurt recht bekommen. Die Hypo ging damals jedoch in Berufung.
Informationen der "Wiener Zeitung" zufolge hat das Oberlandesgericht Graz vor wenigen Tagen die Rechtmäßigkeit der Abfertigung bestätigt. Im Unterschied zum Erstgericht hält es das Oberlandesgericht aber dennoch für nötig, die Gegenforderungen der Bank zu prüfen.
Wie berichtet, wirft die Hypo ihrer Ex-Managerin in dem Arbeitsprozess vor, für einen Schaden von rund 18 Millionen Euro verantwortlich zu sein, und will diese Summe mit der Abfertigung gegenrechnen. Die Richterin in der ersten Instanz hatte eine bestehende Vereinbarung zwischen der Bank und der Managerin jedoch dahingehend gedeutet, dass eine Aufrechnung ausgeschlossen gewesen wäre.
Nun müssen die Forderungen geprüft werden, was insofern problematisch ist, da diese in Zusammenhang mit Leasing-Geschäften in Kroatien stehen. Will die Hypo Kosten - etwa Vorschüsse für Gutachten - sparen, könnte sie den Ausgang eines ähnlich gelagerten Strafverfahrens abwarten. Selbst wenn der Arbeitsprozess jetzt fortgesetzt wird, rechnen Experten mit einer Dauer von mindestens drei Jahren.