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Justiz gibt im AvW-Krimi klein bei

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Staatsanwalt stellte Krida-Verfahren gegen Wolfgang Auer-Welsbach ein. | Anlegeranwalt wird nun Fortsetzung des Strafverfahrens beantragen.


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Klagenfurt. Österreichs Justiz baut ihren schlechten Ruf weiter aus. In der 350-Millionen-Euro-Betrugsaffäre um das Beteiligungskonglomerat AvW von Wolfgang Auer-Welsbach wurden weitere Ermittlungen ad acta gelegt. Nachdem Auer-Welsbach Ende Jänner 2011 durch ein Geständnis nur acht statt zehn Jahre Haft ausfasste, wurden Ermittlungen gegen ihn nach dem Krida-Paragrafen 159 Strafgesetzbuch ("grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen") vom Hauptverfahren ausgeklammert und separat fortgesetzt. Immerhin sind rund 12.500 Anleger geschädigt.

Am 21. Februar wurde der Sachverständige Fritz Kleiner mit einem Strafgutachten dazu beauftragt. Die Ermittlungen sollten den Verbleib von zumindest 29 Millionen Euro Anlegergeldern klären. Auer-Welsbachs Anwalt Franz Großmann hat die Existenz dieses Vermögens stets in Abrede gestellt.

Vor wenigen Tagen teilte der Klagenfurter AvW-Staatsanwalt Thomas Liensberger Anlegeranwalt Erich Holzinger mit, dass das Krida-Verfahren gegen Auer-Welsbach eingestellt wurde, "weil aufgrund der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe von acht Jahren (. . .) die Verhängung einer Zusatzstrafe (bei nachträglicher Verurteilung) nicht zu erwarten ist".

Fragwürdiger Vorgang

"Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum angesichts der im Raum stehenden Verbringung von extrem hohen Geldmitteln, zumindest 29 Millionen Euro, eine Zusatzstrafe nicht zu erwarten ist", kontert Anwalt Holzinger in seiner Beschwerde an die Staatsanwaltschaft. "Vielmehr wäre in dem Fall, dass der Sachverständige tatsächlich Sondervermögen in Höhe von 29 Millionen Euro aufspüren kann, geradezu zwingend die Ausschöpfung des maximalen Strafausmaßes von zehn Jahren, aber zumindest eine empfindliche Straferhöhung indiziert."

Zur Erklärung: Die Strafdrohung des Paragrafen 159 StGB beträgt bis zu zwei Jahre Haft. "Es ist falsch, dass keine Zusatzstrafe mehr Platz hat", sagt der AvW-Anlegeranwalt. "Das ist ein typisches Sittenbild der Justiz."

Zugleich ist es für Holzinger völlig unverständlich, dass nach einem halben Jahr des Verfahrens "die Gutachtenserstellung nicht mehr abgewartet werden soll". Da Gerichtsgutachter Kleiner kürzlich in einem Parallelverfahren wegen angeblicher Befangenheit als Sachverständiger enthoben wurde, mit der Begründung, er habe auch für die AvW-Masseverwalter ein Gutachten erstellt, vermutet Holzinger, dass die Anklagebehörde mit dieser Einstellung eine weitere Enthebungsschlappe vermeiden wollte. Er hat nun von der Staatsanwaltschaft eine detaillierte Begründung der Einstellung eingefordert, um die Fortsetzung des Strafverfahrens samt Vermögenssuche beantragen zu können.

Billig abgespeist

Indes hat der Anlegeranwalt bei der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" angeregt.

Diese Beschwerde "wegen erheblicher Fehler rechtlicher Natur" betrifft AvW-Hauptverhandlungsrichter Christian Liebhauser-Karl und dessen "Umgang" mit den 12.500 Geschädigten.

Liebhauser-Karl, der kürzlich mit seinem Urteil gegen Vizelandeshauptmann Uwe Scheuch für Aufsehen sorgte, hat den AvW-Geschädigten im Strafprozess bloß einen Schadenersatzanspruch in der Höhe von 500 Euro pro Anleger zugesprochen. Diese Schadenshöhe hat Finanzjongleur Auer-Welsbach zuvor selbst im Prozess anerkannt. Der Richter verwies die Anleger in weiterer Folge auf den Zivilrechtsweg.

Doch der durchschnittliche Schaden der Genussscheininhaber beträgt 25.000 Euro, weiß Anwalt Holzinger, der knapp 2000 AvW-Opfer vertritt.

"Voller Anspruch"

"Die Tausenden Geschädigten, der Gesamtschaden beträgt rund 350 Millionen Euro, haben ein eminentes Interesse an der Feststellung der vollen grundsätzlichen Haftung von Wolfgang Auer-Welsbach", argumentiert der Advokat. Durch das Geständnis von Auer-Welsbach seien "sämtliche Fakten" geklärt. Mangels Ausschüttung von Quoten im Konkursverfahren steht der endgültige Schaden noch nicht fest, was laut Holzinger "geradezu ein Schulbeispiel für den vollen Schadenszuspruch ist".