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Die Selbstverständlichkeit, mit der Justizministerin Beatrix Karl die Ermittlungen gegen Kanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer an sich zieht, ist nicht nur beängstigend, sie ist ein Skandal. Sie, Karl, würde entscheiden, ob nicht doch Anklage erhoben wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft bei nochmaliger Prüfung das Verfahren einstellen möchte. Dass dies wenigstens in den vergangenen 30 Jahren noch kein Justizminister gewagt hat, scheint sie nicht weiter zu stören. Beängstigend. Es stellt sich die beklemmende Frage: Wer ist der Nächste?
Der Skandal ist, dass die Justizministerin damit im Einklang mit den Gesetzen steht. Seit 1969 wird - so Universitätsprofessor Heinz Mayer - darüber diskutiert, die Staatsanwaltschaften weisungsfrei zu stellen. 16 (!) Regierungen zogen seither durchs Land, auf das kommode Kontrollinstrument wollte kein Politiker verzichten.
Denn die Staatsanwälte sind damit am Gängelband der jeweiligen Partei, die das Ministerium führt. Minister entscheiden über Postenbesetzungen und Karrieren. Minister entscheiden, mit welchen Ressourcen die jeweiligen Ermittler ausgestattet werden. Und Minister können entscheiden, ob Anklage erhoben wird - egal, was die Ermittlungsbehörde dazu sagt.
Es bedurfte wohl eines solch grellen Falles, in dem sich ein ÖVP-Minister den SPÖ-Obmann und Kanzler vorknöpft, um die Tragweite dieser rechtsstaatlichen Ungeheuerlichkeit zu erfassen. Dass die Justizministerin im ORF sagte, dieses System sei schon in Ordnung, zeigt nur, dass in der Politik das Wissen um "das Wesen des Staates" (O-Ton Verfassungsexperte Mayer) im Schwinden begriffen ist.
Faymann wird sich den Anwalt leisten können, doch viel Bürger sehen sich auch dabei politischer Schikane ausgesetzt, die dem Postulat der Unabhängigkeit der Justiz widerspricht. Gerichtsgebühren wie Kopierkosten für Gerichtsakte wurden drastisch verteuert - schon das stellt Bürger vor erhebliche Probleme, egal ob gegen sie zu Recht oder Unrecht ermittelt wird.
Die Patronanz eines Politikers macht es umgekehrt auch möglich, dass wahrhaft Schuldige möglicherweise nicht angeklagt werden. Trotzdem glaubt die Justizministerin, eine Politikerin, dass eine weisungsgebundene Justizbehörde grundsätzlich in Ordnung geht. Sie sollte noch einmal darüber nachdenken.