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Kameras im Visier der Datenschützer

Von Katharina Schmidt

Politik

Entwurf nicht mit ÖVP akkordiert. | Datenschützer: "Nur Novellchen". | Wien. Wer seine Villa mit einer Kamera vor unliebsamen Besuchern schützt, der soll dies künftig nur mehr unter strengen Voraussetzungen tun dürfen. Denn das Kanzleramt hat am Freitag eine Novelle zum Datenschutzgesetz in Begutachtung geschickt, durch die vor allem die private Videoüberwachung gesetzlich geregelt werden soll (Kasten).


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Zwar ist der Entwurf noch nicht mit dem Koalitionspartner akkordiert, Staatsekretärin Heidrun Silhavy geht aber "davon aus, dass sich die ÖVP nicht querlegt". ÖVP-Mandatar Harald Wögerbauer, Vorsitzender des Datenschutzrats im Parlament, zeigt sich zumindest in Sachen Videoüberwachung zufrieden mit dem Entwurf: Eine gesetzliche Regelung sei "schon lange überfällig", sagt er. Wie die Novelle aber letztendlich aussieht, und ob nur das Datenschutzgesetz oder auch das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, müsse erst die Begutachtung zeigen.

"Nicht ganz pessimistisch" ist auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Er will das Gesetz aber erst daran messen, ob dadurch wirklich "der Wildwuchs bei der Videoüberwachung zurückgedrängt wird". Denn österreichweit sind laut dem Grünen geschätzte 250.000 private Videokameras installiert - 90 Prozent davon seien nicht ordnungsgemäß bei der Datenschutzkommission angemeldet.

Genau bei der Datenschutzkommission liegt für Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, der Hund begraben. Dass diese im Kanzleramt angesiedelt ist, hält der Datenschützer für einen "Widerspruch in sich". Er fordert unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die aber in dem Entwurf nicht vorgesehen ist. Zeger spricht von einem "Novellchen, das viel zu kurz greift". Den Plan zur Beschränkung der Videoüberwachung hält er jedoch für einen guten Ansatz.

Aufgrund der Sensibilität der Materie - offenbar will man Kritik wie beim Sicherheitspolizeigesetz vermeiden - läuft die Begutachtungsfrist noch relativ lang, nämlich bis 21. Mai.

Wissen: Der Entwurf des Bundeskanzleramts