Detektive: Zu 95 Prozent erfolgreich. | Die Kosten trägt der Überführte. | Wien. Es gibt wohl kaum einen Firmenchef, der das Problem nicht kennt: Rund um Feiertage und Wochenenden häufen sich die Krankenstände. Allerdings verhalten sich die rekonvaleszenten Arbeitnehmer - oder solche, die einfach nur ein, zwei Tage blau machen - in dieser Situation nicht immer so, wie es einer Gesundung dienlich wäre. Werden sie ertappt, ist das ein Entlassungsgrund.
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Irene Holzbauer, Expertin für Arbeitsrecht bei der Arbeiterkammer (AK), berichtet von einem Mann, der sich wegen einer Erkältung krankgemeldet hatte, seinem Chef aber am Abend im Fußballstadion begegnet sei. Bei der Anfechtung der Entlassung hätte das Gericht gegen den Arbeitnehmer entschieden, da das lautstarke Anfeuern im Freien, wie es zu einem Stadionbesuch dazugehört, die Gesundung verhindere.
Man versucht Blaumachern also indirekt auf die Schliche zu kommen. Krankheiten, wie zum Beispiel Kreuzschmerzen, sind oft auch für einen Arzt schwer nachzuweisen. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht ist entscheidend, ob der Krankgemeldete etwaigen Anweisungen des Arztes tatsächlich Folge leistet oder nicht.
Holzbauer erzählt von einer Frau, die wegen Asthmas im Krankenstand gewesen sei, und ihrem Chef beim Spazierengehen auf der Donauinsel über den Weg gelaufen ist. Die darauf folgende Entlassung wurde vom Gericht für ungültig erklärt, da die Arbeitnehmerin auf ärztliche Anweisung hin, möglichst viel an der frischen Luft sein sollte.
Der Zufall spielt bei der Entlarvung potenzieller Blaumacher aber eine untergeordnete Rolle. Kontrollanrufe und Überraschungsbesuche sind laut Holzbauer die gängigsten Methoden, die Arbeitgeber im Verdachtsfall wählen. Auch Kollegen würden "schon mal auf die Pirsch geschickt". Doch es gibt auch andere Mittel und Wege.
Professionelle Ermittler
Unternehmer, die sich betrogen fühlen, bedienen sich immer häufiger professioneller Hilfe. Der Wiener Detektiv Andreas Nehyba bearbeitet nach eigenen Angaben ein bis zwei Fälle pro Monat, bei denen es um Krankschreibungsbetrug geht. Dabei würden fast alle Observationen im Sinne des Auftraggebers - also des geprellten Unternehmers - enden. Im letzten Jahr habe er eine Erfolgsquote von über 95 Prozent gehabt.
Bei den Ermittlungen geht es in erster Linie um Beobachtung. "Natürlich versuchen wir so oft wie möglich zu filmen, Bilder sagen schließlich mehr als tausend Worte", plaudert Nehyba aus der Schule. Ist es aber nicht möglich, einen Videobeweis zu erlangen, genügt es auch, wenn der Detektiv als Zeuge vor Gericht aussagt.
Was den Schutz der Privatsphäre angeht, stoßen die Ermittler bei der Ausforschung von Blaumachern kaum auf Schwierigkeiten. Auch der AK sind hier keine Probleme bekannt. Nehyba weist lediglich darauf hin, dass es in Österreich nicht zulässig ist, eine fix montierte Kamera auf einen Hauseingang zu richten. Deshalb müsse er bei der Observierung persönlich im Auto sitzen, was natürlich die Kosten für den Einsatz in die Höhe treibe. Letztere können laut Nehyba je nach Länge der Ermittlungen zwischen 2000 und 10.000 Euro ausmachen, die sich der Auftraggeber allerdings von einem zu recht überführten Arbeitnehmer zurückholen kann.
Schaden für Wirtschaft
Oft würden sich Dienstgeber und Arbeitnehmer, so Nehyba, aber außergerichtlich auf den wechselseitigen Verzicht von Ansprüchen - etwa auf Abfertigungen - einigen. Laut Günter Steinlechner, Abteilungsleiter für Sozialpolitik bei der Wirtschaftskammer Wien, zahle sich der Einsatz eines Detektivs deshalb in erster Linie bei einem Verdacht gegen einen langjährigen Mitarbeiter aus, da dieser noch unter das alte Abfertigungsmodell fällt. Den Schaden, den Blaumacher anrichten, habe durch die Pflicht zur Entgeltfortzahlung die Wirtschaft zu tragen (siehe Kasten).
Obwohl die Krankenkassen erst dann Krankengeld entrichten müssen, wenn keine volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr stattfindet - also nach frühestens sechs Wochen, - sind auch sie im Kampf gegen Kurzzeit-Blaumacher aktiv. Jan Pazourek, Sprecher der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), erläutert gegenüber der "Wiener Zeitung" das gängige System der Krankenstandskontrolle. So würden sämtliche Krankmeldungen elektronisch ausgewertet, und bei Bedarf erfolge automatisch eine "Einladung" zum Chefarzt. Darüber hinaus hat die WGKK 22 Mitarbeiter die tagtäglich in Wien unterwegs sind und bei potenziellen Blaumachern an der Haustüre klingen.
Krankenstände in Österreich
Im Durchschnitt war 2005 jeder unselbständig Erwerbstätige zwölf Tage in Krankenstand. Dabei müssen die Unternehmen für die ersten sechs Wochen das volle und für die folgende vier Wochen das halbe Entgelt weiterzahlen. Die Wirtschaftskammer schätzt diese Kosten auf 2,1 Mrd. Euro pro Jahr. Dazu kommen Ersatzkräfte und Überstunden.