Mieten werden um 2,2 statt um 3,6 Prozent angehoben. | Kürzung der Makler-Provisionen. | Kritik sowohl von Mieterals auch von Maklervertretern. | Wien. Fast schon demonstrativ hat die Bundesregierung nach den Neuwahl-Spekulationen und den Steuerreform-Streitigkeiten der vergangenen Wochen am Dienstag einen gemeinsamen Schritt zur Inflationsbekämpfung präsentiert. Noch am Montagabend hatte Bundespräsident Heinz Fischer die Chefs der Regierungsparteien, Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP), zu einer gemeinsamen Aussprache gebeten. Inwieweit das den Arbeitseifer von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) bei ihren Entlastungsplänen im Bereich der Wohnungsmieten beflügelt hat, sei dahingestellt. Jedenfalls sah Bartenstein im gemeinsamen Auftreten eine "durchaus gewollte Symbolik". "Wir probieren einen Neustart", so der Wirtschaftsminister.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Gesamtpaket im Herbst
Neben den Preisen für Energie und Lebensmittel sind zuletzt die Wohnkosten am deutlichsten gestiegen. In einem ersten Entlastungs-Schritt planen nun Berger und Bartenstein eine geringere Inflationsanpassung der Mieten von rund 350.000 Altbauwohnungen und eine Senkung der Makler-Provisionen bei der Neuvermietung von Wohnungen. Konkret will Berger - anders als gesetzlich vorgesehen - die sogenannten Mietrichtwerte nicht per 1. April auf Basis der besonders hohen Dezember-Inflation von 3,6 Prozent erhöhen. Stattdessen soll der Zins um die Jahresinflationsrate von 2,2 Prozent gesteigert werden. Bei einer monatlichen Miete von 500 Euro würde die Entlastung somit netto 84 Euro im Jahr ausmachen. Die Richtwert-Änderung schlägt sich ab Mai tatsächlich auf die Miethöhe nieder.
Die vorgegebenen Richtwerte (siehe Grafik) gelten bei Altbauwohnungen, deren Mieter ihren Mietvertrag am oder nach dem 1. März 1994 abgeschlossen haben. Bei älteren Mietverträgen spricht man von - deutlich niedrigeren - Kategoriemieten. Diese werden nicht jährlich an die Inflation angepasst, sondern immer, wenn der Inflations-Index um fünf Prozent zugelegt hat. Dieses System möchte Berger im Rahmen einer größer angelegten Mietrechtsreform im Herbst auch für Richtwert-Mieten einführen. Während für Arbeiterkammer und Mietervereinigung die nun in Aussicht gestellte Entlastung nicht weit genug geht, klagen Vertreter der Immobilienbranche darüber, dass die Regierung zulasten der Privatwirtschaft die Teuerung bekämpfen würde. Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilientreuhänder verweist im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" darauf, dass Vermieter ihrerseits ja ebenfalls von der Inflation betroffen seien. Die nun in Aussicht gestellte teilweise Teuerungsabgeltung sei aber ein tragbarer Kompromiss. Ähnlich sieht das Johann Kowar, Chef des börsenotierten Immobilien-Entwicklers Conwert: Die Politik mache es sich aber zu leicht, da die Mieten selbst ohnehin unter der Gesamtinflation steigen würden, so Kowar. Für die Teuerung in diesem Bereich, seien rasch steigende Gebühren seitens der öffentlichen Hand verantwortlich.
Makler-Betriebe bedroht
Heftige Kritik üben Vertreter der Immobilien-Branche an den Plänen Bartensteins, per Verordnung die Makler-Gebühren von derzeit 3 auf maximal 2 Monatsmieten inklusive Betriebskosten zu begrenzen.
Thomas Malloth, Obmann des zuständigen Fachverbands in der Wirtschaftskammer, rechnet damit, dass sich "einige Hundert" der derzeit 4000 Maklerbetriebe in Österreich vom Markt zurückziehen werden. In Zukunft könnten aber durchaus auch Vermieter einen größeren Teil der Provision übernehmen müssen.