Wirtschaftskrise macht Betriebe zu günstigen Übernahme-Kandidaten. | "Weiße Ritter" und "fette Männer" helfen, unerwünschte Kaufangebote abzuwehren. | Wien. In Österreich ist das Geschäft mit Unternehmensübernahmen 2008 um rund 28 Prozent eingebrochen. Die meisten Käufe entfielen auf den Sektor Business Services, gefolgt vom Bau- und Anlagenbau.
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Angesichts des aktuellen Börsen- und Wirtschaftsumfeldes könnte aber 2009 wieder ein Umbruch erfolgen, und zwar aufgrund feindlicher Übernahmen - also Übernahmen, die ohne das Einverständnis des Vorstandes der Zielgesellschaft erfolgen. "Wegen der niedrigen Aktienkurse sind Unternehmen derzeit so günstig wie seit zehn Jahren nicht mehr", sagt Konrad Gröller von der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Für Betriebe mit starkem Finanzpolster ergebe sich somit eine Chance, Kunden, Mitbewerber oder Lieferanten aufzukaufen.
Poker um MOL & Co.
Zeigt ein Unternehmen Interesse an einem anderen, darf der Vorstand des umworbenen Betriebs die Übernahme nicht behindern. Der Aktionär soll sich frei zwischen den konkurrierenden Angeboten entscheiden können, so will es das Gesetz.
Erlaubt sind hingegen Tricks, die man bereits vor einer drohenden Übernahme beschließt oder die unabhängig von der Abwehr im Interesse des Unternehmens sind. Das Ziel lautet: Die Gesellschaft für eine Übernahme unattraktiv machen. Das Jahr 2008 lieferte etliche Beispiele, wie feindliche Übernahmen gelingen oder misslingen. Der deutsche Autozulieferer Continental scheiterte trotz wochenlangen Widerstandes dabei, die Übernahme durch die Schaeffler-Gruppe zu verhindern. Abwehren konnte hingegen der ungarische Öl- und Gaskonzern MOL den Übernahmeangriff durch die OMV. Es stellt sich die Frage: Was machte der eine richtig oder der andere falsch?
"Die MOL erschwerte die OMV-Übernahme, indem sie unter anderem eigene Aktien zurückkaufte und bei befreundeten Unternehmen parkte", erklärt Gröller. Nach österreichischem Recht können börsenotierte Betriebe aufgrund eines Hauptversammlungs-Beschlusses bis zu zehn Prozent der eigenen Aktien erwerben. Der durch Aktienrückkauf verursachte Liquiditätsabfluß und die folglich steigenden Aktienkurse machen die Übernahme des Unternehmens weniger attraktiv.
Ein gängiges Abwehrinstrument ist weiters die Ausgabe von Belegschaftsaktien. "Käme es zu einem Übernahmeangebot eines Kaufinteressenten, stimmt die Belegschaft generell gegen den Bieter", so Gröller.
Auch "Cross Shareholding" erweise sich oftmals als sicherere Maßnahme gegen Übernahmen, sagt der Rechtsexperte. Wenn etwa mehrere Gesellschaften gegenseitig Aktien halten - wie es zum Beispiel bei der 3-Banken-Gruppe (BTV, Oberbank, BKS) der Fall ist -, tut sich eine außenstehende Gesellschaft schwer, in den Kreis einzudringen.
Freunderlwirtschaft
Eine feindliche Übernahme kann der Vorstand zudem durch die Suche nach einem "weißen Ritter" (White Knight) oder durch eine Kapitalerhöhung erschweren. Im Zuge der "Weißer Ritter"-Strategie sucht sich der Übernahmekandidat einen weiteren - nicht-feindlichen - Bieter, der entweder einen besseren Preis bietet oder dessen Geschäftsmodell besser zu ihm passt. Diesen Weg wählte im Frühjahr 2007 auch der Edelstahlkonzern Böhler-Uddeholm. Nachdem am Markt Gerüchte über eine feindliche Übernahme auftauchten, erhielt der bevorzugte Partner, das Stahlunternehmen Voestalpine, den Zuschlag.
Bei der "Fat Man"-Strategie (fetter Mann) strukturiert der Vorstand das umworbene Unternehmen so um, dass der Bieter im Falle der Übernahme Probleme mit dem Kartellamt bekommt oder es für den Erwerber wegen der Größe unverdaulich wird. Gröller warnt allerdings: "Die Akquisitionen dürfen nicht nur der Abwehr dienen, sondern müssen auch im Interesse des Unternehmens liegen."
Darüber hinaus können Kontrollwechselklauseln dafür sorgen, dass bei einem Wechsel der Mehrheiten Verträge etwa mit Banken, Lieferanten oder Lizenzgebern gekündigt werden - und dem Erwerber dadurch hohe Kosten drohen.