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Kampf gegen Geldwäsche

Von Christine Zeiner

Wirtschaft

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Anfang Juni hat sich die EU-Kommission auf die "Dritte Geldwäsche-Richtlinie" geeinigt. Sie sieht unter anderem einen "erhöhten Sorgfaltsmaßstab bei geldwäscheverdächtigen Transaktionen" von Politikern vor. Die RZB geht davon aus, dass die EU im Herbst beschließen wird, bis wann die einzelnen Staaten die Richtlinie umsetzen müssen - ebenso bei der "Sonderempfehlung VII" der internationalen Geldwäschebehörde der OECD.

Diese sieht u.a. vor, dass bei Bareinzahlungen Kundendaten auch bei Kleinbeträgen eingeholt werden, die bisherige Schwelle von 15.000 Euro würde fallen. Die Empfehlung ist rechtlich noch nicht bindend. Allerdings, heißt es von der RZB, besteht dafür eine "weitgehende Einigung unter den EU-Staaten".