Neue Regelung gegen Spam-Mails. | Unternehmen und Private gleichgestellt. | Wien. Ab 1. März gilt die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese sieht vor, dass die Zusendung elektronischer Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig ist, wenn der Versand zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist. Dabei macht es im Gegensatz zur früheren Rechtslage keinen Unterschied, ob der Empfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.
Nur wenn der Absender die Kontaktdaten für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an Kunden und Geschäftspartner erhalten hat, kann auf die vorherige Zustimmung verzichtet werden. Die Zusendung vom Werbemails ist jedenfalls unzulässig, wenn die Identität des Absenders verschleiert wird.
Für Hans Zeger von der Arge Daten ist die Novelle zwar ein erfreulicher Schritt, allerdings geht ihm dieser nicht weit genug. "Ich hätte mir eine Ausweitung auch auf Werbebriefe über den normalen Postweg gewünscht. Unverständlich, warum es da keine Zustimmungspflicht gibt".
Wolfgang Zankl, Leiter des e-center, fürchtet hingegen, dass durch eine zu rigorose Handhabung in Bezug auf Werbe- und Massenmails ein Eingriff in die Informationsfreiheit der werbenden Unternehmer erfolgt. Zeger dazu: "Fünf Prozent der erwünschten Mails werden von den aus Angst vor einer Spam-Flut installierten Filtern geschluckt." Das sei der eigentliche Eingriff in die Informationsfreiheit, der einen ungestörten Mail-Austausch erschwere. Anstelle des Schutzes durch Filter und eine bloß für heimische Anbieter geltende Novelle des TKG solle vielmehr eine gemeinsame Lösung auf EU-Ebene gefunden werden, wünscht sich Zeger. Denn: "70 Prozent der unerwünschten Werbemails kommen aus den USA. Wenn Europa ein einheitliches Verbot hat, dann kann es auch Druck auf die USA ausüben, hier mitzuziehen."
Hinsichtlich der Frage, ob Unternehmer, die nach alter Rechtslage ohne Zustimmung rechtmäßig Werbung erhalten haben, auch weiterhin nicht einwilligen müssen oder ob nun ihre Zustimmung eingeholt werden muss, ist Zankl großzügig: Er tritt dafür ein, im Sinne eines praktikablen und wirtschaftlich sinnvollen Kompromisses auch stillschweigende Zustimmungen zu akzeptieren. Dies ist aber für Zeger kein zumutbarer Weg. Auch Unternehmer sollen durch die Novelle des TKG vor Werbe- und Massenmails geschützt werden.