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"Kanada ist nicht die USA"

Von Marina Delcheva

Politik

Widerstand im Parlament gegen Ceta und TTIP. Beide Abkommen hätten unterschiedliche Auswirkungen auf Österreich.


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Wien. Dass Freihandel und Freihandelsabkommen die breite österreichische Öffentlichkeit beschäftigen, ist neu. Aber seit den Verhandlungen zwischen der EU und den USA rund um das "Transatlantic Trade and Investment Partnership" - kurz TTIP - ist eine breite öffentliche Debatte rund um Chlorhühner, internationale Schiedsgerichte und die Sorge um soziale und Umweltstandards entfacht. Und diese hat auch das eigentlich schon ausverhandelte Handelsabkommen mit Kanada, Ceta, erreicht.

"Für mich gibt es eine direkte Linie zwischen Ceta, TTIP und Brexit", sagte Kanzler Christian Kern am Mittwoch zu Beginn einer parlamentarischen Enquete zu beiden Handelsabkommen. Diese Abkommen gingen weit über die Grenzen bisheriger Abkommen hinaus und es gebe zahlreiche offene Punkte. So etwa den noch nicht im Detail geregelte Investitionsschutz, die Einhaltung von Mindeststandards und die Wahrung nationaler und öffentlicher Interessen gegenüber Großinvestoren.

Kern forderte zu Beginn der Woche auch eine Neuverhandlung von Ceta und erhielt dafür eine Absage von EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker. Auch beim Koalitionspartner ÖVP kommt Kerns Kritik nicht gut an. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bezeichnete im Ö1-"Morgenjournal" Ceta als "ein sehr gutes Abkommen" und das bisher am besten verhandelte.

Ceta näher an EU-Standards

"Kanada ist nicht die USA, Ceta ist nicht TTIP, auch nicht durch die Hintertür", sagte der kanadische Botschafter in Österreich, Mark Bailey, im Rahmen der Enquete im Parlament. Und damit hat er großteils recht. Das liegt zum einen daran, dass Ceta bereits ausverhandelt ist und in vielen Punkten Konsens zwischen Kanada und der EU herrscht. Bei TTIP liegen die Verhandlungen derzeit auf Eis - einerseits wegen der breiten öffentlichen Kritik, anderseits wegen unterschiedlicher Standpunkte in vielen Bereichen.

In puncto Arbeitnehmerschutz hält sich Kanada an die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und hat hier ähnlich strenge Regelungen wie viele EU-Länder. Das wiederum würde Lohn- und Sozialdumping vorbeugen. TTIP sieht einen wesentlich weicheren Arbeitnehmerschutz vor.

Während sich die USA weigern, europäische Firmen an öffentlichen und kommunalen Ausschreibungen teilhaben zu lassen, wäre das im Rahmen von Ceta möglich. Kanada erkennt auch den Schutz geografischer Herkunftsangaben an - das Wiener Schnitzel etwa. Die USA nicht. Und auch der Umweltschutz ist in Kanada ähnlich (hoch) geregelt wie in der EU.

Der wohl wesentlichste Unterschied betrifft den Investitionsschutz und die internationale Schiedsgerichtbarkeit. Ursprünglich war in beiden Abkommen eine Klausel vorgesehen, die es international tätigen Konzernen erlaubt, ihre Interessen vor unabhängigen, überstaatlichen Schiedsgerichten einzuklagen und damit nationales Recht zu umgehen.

Kanadas sozialdemokratischer Ministerpräsident Justin Trudeau hat vor kurzem zugesagt, den Punkt zum internationalen Investitionsschutz noch einmal aufmachen zu wollen und neu zu verhandeln. Der US-Ölkonzern Lone Pine fordert zum Beispiel von der kanadischen Provinz Quebec vor einem internationalen Schiedsgericht Schadenersatz in der Höhe von 245 Millionen Dollar wegen des Fracking-Verbots.

Im Gespräch mit Kanada ist ein ständiger Investitionsgerichtshof mit 15 Mitgliedern, der, anders als bisher, Berufungen zulassen soll. Bei TTIP ist das derzeit nicht vorgesehen und in diesem Punkt scheiden sich die europäischen und die US-Geister.

Trotz der Unterschiede werfen Kritiker Ceta vor, eine Art TTIP durch die Hintertür zu sein. "Ceta und TTIP stellen die Rechte von Konzernen über das Wohl der Menschen. Sie beschneiden die parlamentarische Souveränität und schwächen die Demokratie", schreibt Alexandra Strickner vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac in einer Aussendung. Laut Attac brauche es gar keine internationale Schiedsgerichtbarkeit, auch nicht in abgeschwächter Form, weil diese nur für größere, international tätige Firmen von Vorteil sei.

Die Grünen kritisieren auch, dass die nationalen Parlamente bei der Unterzeichnung dieser Abkommen nur mangelhaft eingebunden seien. Laut EU-Recht müssen nämlich die Mitgliedsstaaten, vertreten durch Regierungsrepräsentanten, die Abkommen ratifizieren. Eine unmittelbare Einbindung der 27 nationalen Parlamente bei der Unterzeichnung, vorläufigen Anwendung oder beim Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens ist nicht vorgesehen. Kritisch wird auch der sogenannte gemischte Ceta-Ausschuss betrachtet. Das ist ein Gremium mit weitreichenden Befugnissen, das vom kanadischen und einem europäischen Handelsminister geleitet wird. Dieses darf, ohne Einbindung der Mitgliedsstaaten, zum Beispiel Rechtsbegriffe interpretieren und deuten und unter bestimmten Voraussetzungen Weisungen an das Schiedsgericht erteilen.

Es gibt zahlreiche und widersprüchliche Schätzungen über die wirtschaftlichen Auswirkungen beider Abkommen. Diese reichen von 0,5 Prozent des gesamten EU-BIP bis 2020 und zusätzlichen 100.000 Arbeitsplätzen; bis hin zu 0,05 Prozent für Österreich und einer Reduktion des innereuropäischen Handels sowie einem Arbeitsplatzverlust im Niedriglohnsegment im Fall von TTIP.

Auch ohne TTIP und Ceta floriert der Handel, insbesondere mit den USA (siehe Grafik). Die USA sind nach Deutschland Österreichs zweitwichtigster Handelspartner. Dorthin exportierten heimische Betriebe Waren im Wert von 9,1 Milliarden Euro. Laut Guido Stock von der Wirtschaftskammer haben bis zu 700 heimische Betriebe eine Niederlassung dort, 200 davon haben Produktionsstätten. Die heimischen Investitionen in den USA betragen fast zehn Milliarden. Weniger gewichtig ist Kanada. Das Exportvolumen dorthin betrug 2015 rund eine Milliarde Euro. 115 österreichische Firmen haben eine Niederlassung.

Heimische Firmen profitieren

Trotz der Aufregung rund um die internationalen Schiedsgerichte haben heimische Firmen, auch teilstaatliche, soweit bekannt 15 Mal andere Staaten vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt. Die Casinos Austria verlangen von Argentinien 250 Millionen Dollar Schadenersatz für den Lizenzentzug. Und kürzlich hat die Staatsdruckerei den Kosovo in Zusammenhang mit unbezahlten Rechnungen geklagt und recht bekommen.

Grundlage für diese Klagen sind bilaterale Investitionsschutzabkommen. Österreich allein hat 60 solcher Abkommen geschlossen, hauptsächlich mit osteuropäischen Staaten und Entwicklungsländern. Mit Deutschland, aber auch mit den USA und Kanada gibt es kein Abkommen, das Klagen vor internationalen Schiedsgerichten erlaubt. Das würde sich mit TTIP und Ceta allerdings ändern.