Mit der Plastikabgabe könnte erstmals eine Bepreisung von CO2 erfolgen.
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Wie hält es Österreichs Finanzministerium mit Steuern? Auf den ersten Blick erscheint eine solche Frage redundant, aber ein aktueller Vorgang in diesem Ministerium weckt Neugierde. Gemeint ist der auffallend diskrete Umgang mit der EU-Plastikabgabe, der etliche Fragen unbeantwortet lässt.
Ein kurzer Steckbrief: Die Plastikabgabe ist die erste EU-Steuer, denn die Erlöse wandern direkt in das EU-Budget, und sie ist damit gleichsam ein Türöffner für eine Fiskalunion; 80 Cent werden auf ein Kilogramm nicht rezyklierten Plastikverpackungsabfall eingehoben, womit ein Lenkungseffekt in Richtung Abfallvermeidung und kreislauforientierte Rohstoffverwendung beabsichtigt ist; die Art der Einhebung ist den Mitgliedstaaten überlassen.
Was dazu aus dem Finanzministerium bisher an die Öffentlichkeit gedrungen ist, hat überrascht. Mit der Argumentation, diese neue Abgabe soll weder für die Hersteller noch für die Verwender und Konsumenten von Plastik spürbar werden, wird nämlich der in das EU-Budget abzuliefernde Betrag von rund 140 Millionen Euro jährlich dem allgemeinen Budget des Bundes entnommen werden. Diese Vorgangsweise provoziert Fragen an das Finanzministerium.
Erstens: Warum wird ein - am Aufkommensvolumen gemessen sehr bescheidenes - Signal in Richtung einer Entlastung der Besteuerung von Arbeit durch eine Umschichtung auf den Verbrauch von Roh- und Werkstoffen nicht wahrgenommen? Eine explizite Bepreisung von Plastik bei Verpackungen und Behältnissen hätte trotz der geringen Kosteneffekte zumindest die kommunikative Wirkung, die Kurskorrektur in Richtung eines zukunftsfähigen Steuersystems anzuzeigen.
Zweitens: Warum wird die Plastikabgabe nicht als Startpaket zu einer bewussten Restrukturierung unseres Wirtschaftsstils propagiert? Das argumentative Unterfutter dazu liefert der in Österreich fast kaum auf ein Echo stoßende Grüne Deal der EU mit der Ambition, alle wirtschaftlichen Aktivitäten kreislauffähiger zu machen und dadurch die belastenden Einwegprodukte mit Endziel Abfall zu reduzieren.
Drittens: Ist dem österreichischen Finanzministerium bewusst, dass mit der Besteuerung von Plastik erstmals eine Bepreisung von CO2 erfolgt? Die EU-Plastikabgabe kann als Bewertung einer Tonne Kohlendioxid in festem Abfall mit fossilem Ursprung mit rund 250 Euro verstanden werden. Analog sind CO2-Emissionen ein gasförmiger Abfall, der derzeit im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems mit 25 Euro pro Tonne gehandelt wird, was zu Schlussfolgerungen für die Steuerreform einlädt.
Weitere Fragen bei Design und Kommunikation der Abgabe bleiben offen. Etwa, warum von Österreich bei deren Beschluss beim EU-Gipfel im Juli nicht eine zielorientierte Verwendung der Erlöse aus dieser Abgabe eingefordert wurde. Mit einem solchen vertieften Verständnis von steuerpolitischen Instrumenten hätte die neue EU-Steuer noch eine zusätzliche steuernde Wirkung zur Überwindung der Corona-Krise bekommen.
Fehlende Innovationsanreize und mangelnde Lenkungseffekte der EU-Plastikabgabe motivieren deshalb die doppelbödig zu verstehende Eingangsfrage.
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