Zum Hauptinhalt springen

Kann man Dienstnehmer per SMS und Mail anmelden?

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Aufwand wegen Mindestangaben vor dem Dienstantritt. | Wien. Es ist ohnehin eine "gewaltige Aufgabe", die auf Unternehmer Anfang des nächsten Jahres zukommt, meint Thomas Neumann von der Wirtschaftskammer Österreich. Ab 2008 sind Arbeitgeber verpflichtet, Dienstnehmer noch vor Dienstantritt bei der Sozialversicherung zu melden.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Dass nun diese Aviso-Meldung nur postalisch, telefonisch oder per Fax und nicht - wie ursprünglich angenommen - per SMS oder Mail möglich sein soll, stößt der Wirtschaft sauer auf. Auch Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, ärgert sich. Schließlich sollte die Gebietskrankenkasse alles daran setzen, "unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden".

Für Neumann sind die Würfel noch nicht gefallen. "Über die Meldung per SMS laufen noch Gespräche zwischen der Wirtschaftskammer und der Sozialversicherung", verrät der Sozialrechtsexperte im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Eigenes Call-Center

Bei den Sozialversicherungen rüstet man jedenfalls für die neue Situation auf. So soll ein eigenes Call-Center die Aviso-Meldungen rund um die Uhr entgegen nehmen. Auch für die Meldung per Fax gibt es eine eigene Nummer. Der Arbeitgeber erhält dann eine Bestätigung der erfolgten Meldung in Form eines Codes. Eine Online-Meldung ist über die elektronische Datenverarbeitung der Sozialversicherungsträger möglich - allerdings nur für jene Unternehmer, die über eine entsprechende Software verfügen. Der Arbeitgeber kann dann auf der Webseite ein Formular mit den Mindestangaben ausfüllen.

Die Aviso-Meldung muss lediglich den Namen, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer des Dienstnehmers, die Kontonummer des Dienstgebers sowie Ort und Tag der Beschäftigungsannahme enthalten. Sie muss vor dem Arbeitsantritt erfolgen - selbst fünf Minuten vorher sind ausreichend. Die Aviso-Meldung befreit den Arbeitgeber aber nicht von einer vollständigen Meldung aller Daten an die Sozialversicherung. Diese muss innerhalb von sieben Tagen ab dem Dienstantritt erfolgen. Wer dieses zweistufige Meldeverfahren vermeiden will, kann statt einer Mindestangaben-Meldung vor Dienstantritt auch eine Vollmeldung machen - vorausgesetzt es sind alle Daten des Dienstnehmers bereits vorhanden.

Wenn der Dienstnehmer seine Arbeit nicht antritt, kann man die Meldung stornieren. Kosten entstehen dadurch nicht.

Gegen Schwarzarbeit

Das Ziel der Voranmeldung des Dienstnehmers bei der Sozialversicherung ist die Eindämmung von Sozialbetrug und Schwarzarbeit.

Bislang musste die Meldung erst bei Arbeitsantritt erfolgen. Viele Arbeitgeber meldeten ihre Dienstnehmer jedoch gar nicht und redeten sich bei einer Überprüfung damit heraus, dass es der erste Arbeitstag des Dienstnehmers sei und eine Anmeldung gerade am Laufen sei.

Die neue Regelung hat auch die Strafen für das Unterlassen der Aviso-Meldung verschärft, weiß Helmut Ivansits, Abteilungsleiter für Sozialversicherungen in der Arbeiterkammer Wien.

Pro nicht-gemeldetem Dienstnehmer muss der Arbeitgeber 730 bis 2180 Euro als Verwaltungsstrafe ablegen, wer wiederholt eine Meldung unterlässt, muss sogar mit einer 5000-Euro-Strafe rechnen. Darüber hinaus berechnet die Sozialversicherung schwarzen Schafen unter den Arbeitgebern Beitragszuschläge von bis zu 1300 Euro.