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Kanzler muss Vertrauensfrage stellen

Von WZ Online

Politik

Für eine außerplanmäßige Neuwahl des Deutschen Bundestages müsste Bundeskanzler Gerhard Schröder nach den Vorschriften des Grundgesetzes die Vertrauensfrage stellen. Falls er bei der Abstimmung keine Mehrheit bekommt, kann der Bundespräsident binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen, sofern das Parlament keinen anderen Bundeskanzler wählt.


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Die Vertrauensfrage kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages benutzt werden. Es muss eine echte Regierungskrise vorliegen.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es auf diese Weise bisher ein Mal vorgezogene Neuwahlen. Nach dem Zerbrechen der SPD/FDP-Koalition 1982 und dem Wechsel der Freidemokraten zu CDU/CSU führte die neue Regierung durch eine bewusst verlorene Vertrauensabstimmung des damaligen CDU-Kanzlers Helmut Kohl vorgezogene Neuwahlen herbei.

Der betreffende Grundgesetz-Artikel 68:

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.