Im Rahmen des Urlaubsanspruchs können Arbeitnehmer künftig "persönlichen Feiertag" nehmen. | Regierung greift auch in den Generalkollektivvertrag ein.
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Wien. Die lange Debatte rund um den Karfreitag dürfte vorerst zu Ende sein. Künftig ist er kein Feiertag mehr, für niemanden. Stattdessen soll es einen "persönlichen" Feiertag im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruchs geben. Deshalb greift die Regierung auch in den seit den 1950ern geltenden Generalkollektivvertrag (KV) ein.
Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür nicht, allerdings haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ihren "persönlichen Feiertag". Wer "auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbst gewählten ‚persönlichen Feiertag‘ freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag", heißt es dazu in einer gemeinsamen Aussendung der beiden Regierungskoordinatoren, Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ). Und: Der persönliche Feiertag muss drei Monate im Voraus angemeldet werden.
Eingriff in KVs
Bisher hatten Protestenten, Altkatholiken und Methodisten einen Anspruch auf einen freien Karfreitag. Nach einer Klage wertete der EuGH diese Regelung als diskriminierend gegenüber anderen Arbeitnehmern, weil diese einen Feiertag weniger zur Verfügung haben. Das neue Gesetz soll nun diesen Missstand reparieren. "Das Thema Karfreitag war in Österreich weder ein großes Thema und schon gar kein Problem", so beide Regierungskoordinatoren.
Der freie Karfreitag für Protestenten, Altkatholiken und Methodisten ist auch im Generalkollektivvertrag (KV) und zusätzlich in zahlreichen Branchenkollektivverträgen verankert. "Mit dem neuen Gesetz würde der Kollektivvertrag nicht automatisch außer Kraft treten", sagt der Arbeitsrechtler Marco Riegler im Gespräch. Deshalb greift die Regierung nun auch in den General-KV ein, weil der KV dem EuGH-Urteil und geltendem Recht nicht widersprechen darf. Wie genau dieser Eingriff aussehen wird, wird man anhand des Gesetzestextes sehen. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel Abweichungen von der neuen Regelung in Kollektivverträgen verbieten.
Das wäre ein für Österreich unüblicher Vorgang und ein Affront gegen die Sozialpartner, insbesondere gegen die Gewerkschaft. Diese hatte seit dem Urteil immer wieder einen freien Karfreitag für alle gefordert. "Wir werden uns das neue Gesetz ganz genau anschauen und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen", sagte Bernhard Achitz, leitender Sekretär der Gewerkschaft zur "Wiener Zeitung". Die jetzige Lösung bezeichnete Achitz jedenfalls als "Verhöhnung der Arbeitnehmer".
Unklarheit zu Jom Kippur
Unklar ist jetzt, ob die Karfreitagslösung auch Auswirkungen auf den jüdischen Jom Kippur haben wird. "Der Jom Kippur ist davon unbetroffen", sagt Regierungssprecher Heimo Lepuschitz auf Nachfrage. Dieser ist, ebenfalls wie der Karfreitag, im General-KV verankert und ein zusätzlicher Feiertag für die jüdische Gemeinde.
Er basiert allerdings auf demselben Rechtskonstrukt wie die bisherige Karfreitagslösung, meint der Arbeitsrechtler Riegler. "Wenn nun jemand wegen des Jom Kippur Klage einreichen würde, müsste der EuGH theoretisch zu einem ähnlichen Urteil kommen", erklärt Riegler. Derweil gilt jedoch: Wo kein Kläger, da kein Richter.
"Ich freue mich, dass auch für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften die Möglichkeit eröffnet wird, einen selbst gewählten Feiertag zu haben", so der evangelische Bischof Michael Bünker in einer Aussendung. Es sei allerdings ein "Wermutstropfen", dass der Feiertag "aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist".
Die Islamische Glaubensgemeinschaft begrüßt die Lösung jedoch. "Es klingt wie eine annehmbare und vernünftige Zwischenlösung, wobei man abwarten muss, wie sie sich in der Praxis bewährt", schrieb Präsident Ümit Vural am Dienstag auf Facebook. Die Muslime hatten bisher keinen Rechtsanspruch auf einen eigenen Feiertag. In Kraft treten soll die neue Regelung jedenfalls schon heuer.