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Karlsruhe urteilt über Eurorettung

Von WZ-Korrespondent Ulrich Glauber

Politik

Auf dem Prüfstand steht das Anleiheaufkaufprogramm der EZB.


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Frankfurt. Der Verhandlungsort passt zum Thema. Das Verfassungsgericht wird am Dienstag und Mittwoch in seinem provisorischen Quartier einer ehemaligen Kaserne in Karlsruhe Waldstadt über die Klagen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verhandeln, weil sein Stammsitz gerade umgebaut wird. Bei der Prüfung, ob die Arbeiten auf der Baustelle Euro der deutschen Verfassung entsprechen, wird das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen im Mittelpunkt stehen. Das haben die acht Richter in den roten Roben bereits in ihrem Verhandlungsfahrplan angekündigt.

Die Zentralbank hat in dem sogenannten OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) von 2010 bis 2012 für gut 210 Milliarden Euro Anleihen von Italien, Spanien, Irland, Portugal und Griechenland gekauft, damit deren Schuldzinsen auf den Finanzmärkten noch bezahlbar bleiben.

Die "unbegrenzte Höhe"

Der italienische EZB-Präsident Mario Draghi hat allerdings angekündigt, notfalls Bonds "in unbegrenzter Höhe" zu erwerben. Draghi wird nicht persönlich vor dem deutschen Höchstgericht erscheinen.

Die gegnerischen Positionen werden von zwei Deutschen vertreten. Als Vertreter der Bundesrepublik wird das deutsche Mitglied des EZB-Direktoriums, Jörg Asmussen, das Ankaufprogramm verteidigen, der Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, wird es als verbotene "monetäre Staatsfinanzierung" geißeln.

Die deutsche Zentralbank hat die Argumentationskette ihres Präsidenten Weidmann bereits in einem - ursprünglich internen - Papier skizziert. Demnach überschreitet die EZB mit dem Programm ihre geldpolitischen Kompetenzen, betreibe Fiskalpolitik entgegen einem Verbot in den Vereinbarungen zur Einführung des Euro und lasse zudem durch die indirekte Stützung fast bankrotter Banken in den Problemstaaten die gebotene Unabhängigkeit zur privaten Finanzwirtschaft vermissen.

Dahinter steht die Einschätzung, dass der Anleihekauf eine "Staatsfinanzierung mit der Notenpresse" ist. Die Zentralbank, die unbegrenzt Geld schöpfen kann, fördere damit die Staatsverschuldung. Die im Gegenzug zum Anleihekauf zugesicherten Sparanstrengungen der Krisenstaaten seien aber bisher weitgehend lediglich Versprechungen geblieben.

Notfalls Ausstieg aus Euro?

EZB-Direktor Asmussen wird einwenden, Aufgabe der Zentralbank in Frankfurt sei auch die Garantie des "Bestands der Eurozone". Wenn die Währung zerfalle, könne es ja auch keine Preisstabilität geben, wird die in einem Gutachten für die Eurohüter bereits angedeutete Logik lauten. Die EZB müsse die einzelnen Mitgliedsstaaten gegen Zinssteigerungen für ihre Staatskredite schützen, die weitgehend von Spekulanten ausgelöst worden seien.

Für Aufsehen hatte in Deutschland im Vorfeld der Karlsruher Entscheidung ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio im Auftrag der deutschen "Stiftung Familienunternehmen" gesorgt. Darin kommt der Europarechtler zu dem Schluss, Deutschland müsse bei einem entsprechenden Verdikt seines Verfassungsgerichts notfalls aus der Eurozone austreten oder sein Grundgesetz per Volksabstimmung ändern. Das deutsche Höchstgericht könne zwar der Europäischen Zentralbank keine Vorgaben machen, aber einen Verstoß gegen geltende Vereinbarungen "deklaratorisch feststellen".

Wenn die damit verbundenen "Einwirkungsaufträge" an die handelnden Bundesorgane erfolglos bleiben, müsste das Gericht sie zum Austritt aus den Organisationen des Währungsverbunds oder zur Kündigung der Verträge zwingen, schreibt Di Fabio.

Nur mahnende Worte

Allerdings schränkt auch der Ex-Verfassungsrichter ein, dass er und seine Kollegen in Karlsruhe bisher immer "integrationsfreundlich" entschieden hätten und "niemand sich vorstellen" könne, dass man eine "Austrittspflicht" feststellen werde.

Damit befindet sich Di Fabio im Einklang mit den Prognosen der Mehrheit der juristischen Experten. Der Tenor lautet, das Verfassungsgericht werde ein positives Urteil zum Europäischen Stabilitätsmechanismus mit mahnenden Worten verbinden, die weder für die EZB noch für die Politik bindend seien.