Einem Einspruch der Ex-Ministerin wurde vom Oberlandesgericht nicht stattgegeben.
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Das Oberlandesgericht Wien (OLG) teilte in einer Medieninformation am Freitagnachmittag mit, dass man "den Einspruch eines Mitangeklagten gegen die Anklage" im Betrugsverfahren gegen die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) abgewiesen habe. Bei dem Prozess geht es noch nicht um Karmasins Involvierung in das sogenannte "Beinschab-Tool" der ÖVP, sondern um die Bezugsfortzahlungen als Ministerin und um wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Zusammenhang mit mehreren Studien, die das Sportministerium in Auftrag gegeben hat bzw. in Auftrag geben wollte.
Verurteilung wahrscheinlich
Der Einspruch, der eine Verhandlung bisher verzögerte, kam von einem mitangeklagten Mitarbeiter des Sportministeriums. Der stellte die Frage, ob die ihm vorgeworfenen Handlungen überhaupt strafbar sind und die Beweislast dicht genug ist, um ihn als Verdächtigen zu führen. Sein Anwalt verortete Anfang Dezember "formelle Mängel". "Das Oberlandesgericht erachtete die Beweislage als ausreichend, um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten", stellte das OLG Wien fest.
Karmasin soll drei Aufträge für Studien und Umfragen vom Sportministerium bekommen haben, nachdem sie sich mit anderen Unternehmen absprach und so zur Bestbietenden wurde. Unter den Mitbewerbern war auch Sabine Beinschab. Mit dem leitenden Beamten des Sportministeriums soll ausgemacht worden sein, bei welchen Firmen Angebote eingeholt werden. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Im zweiten Teil des Verfahrens geht es um die vermutet zu Unrecht bezogene Gehaltsfortzahlung, nachdem Karmasin als Ministerin zurücktrat. Der Anspruch auf Fortzahlung gilt nur, wenn man nebenbei nicht arbeitet, was Karmasin allerdings tat. Nach Bekanntwerden des Falles zahlte sie das Geld zurück.(pak)