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Kärnten fordert weitere Millionen

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Gewonnene Klage nur "Probelauf" - zweistelliger Millionenbetrag offen.


Klagenfurt/Wien. Nur einen "Probelauf" sieht man im Umfeld des Landes Kärnten in der soeben in erster Instanz gewonnen 6,21-Millionen-Euro-Klage gegen die Hypo Alpe Adria. Wie ein Sprecher von Finanzlandesrat Harald Dobernig am Mittwoch auf Anfrage der "Wiener Zeitung" bestätigte, hat Kärnten der Hypo bereits eine Mahnung geschickt, weitere ausständige Millionen zu überweisen. Dabei geht es einmal mehr um nicht bezahlte Provisionen für Landeshaftungen.

Die Rede ist diesmal sogar von einem zweistelligen Millionenbetrag: "Wir haben nichts zu verschenken", so der Dobernig-Sprecher mit Blick auf den Hypo-Eigentümer Bund. "Wir werden danach trachten, die offenen Haftungsprovisionen auch zu bekommen."

Waren die eingeklagten 6,21 Millionen Euro ein Teil der Haftungsprovision für das Jahr 2010, geht es nun um jene für 2011. Diese hat die notverstaatlichte Bank ebenfalls nicht bezahlt. Der Bund geht davon aus, dass Kärnten seine Verpflichtungen aus der Milliardenhaftung im Fall des Falles ohnehin nicht erfüllen könnte. In erster Instanz hat allerdings das Landesgericht Klagenfurt entschieden, dass die bestehende Provisionsvereinbarung rechtens sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Bank wird "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen.

Neben der offenen Zahlung für das Jahr 2011 hat das Land auch zusätzliche Beträge aus Vorjahren eingemahnt, in denen - wegen eines Fehlers in der Bank - die Haftungen zu niedrig ausgewiesen worden waren. Die Provision beträgt jährlich ein Promille der Haftungssumme. Per Ende 2011 stand das Land für Verbindlichkeiten der Hypo von rund 17,5 Milliarden Euro gerade.

Im Hypo-Finanzbericht 2011 wurden Provisionen für Landeshaftungen, die sich im Vorjahr "erfolgswirksam niederschlugen", mit 22 Millionen Euro beziffert. Die Bank hat die Summe nicht ausbezahlt, aber - so ist zu hören - eine Rückstellung in voller Höhe gebildet. Per Ende 2011 hat die Hypo die Provisionsvereinbarung übrigens gekündigt, danach dürften also keine weiteren Zahlungsverpflichtungen anfallen.

Untreue-Prozess fortgesetzt

Unterdessen wurde am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt der Untreue-Prozess gegen zwei Ex-Vorstände und zwei ehemalige Berater der Hypo wegen einer Vorzugsaktien-Transaktion im Jahr 2004 fortgesetzt - alle Betroffenen weisen die Vorwürfe zurück. Befragt wurden Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht (FMA) - unter anderem Vorstand Helmut Ettl. Unter Druck der Aufsicht war die strittige Konstruktion 2007 beendet worden, rechtliche Schritte wurden damals jedoch nicht eingeleitet.

Den Aussagen zufolge hat sich die FMA bis heute kein abschließendes Urteil darüber gebildet, ob das Vorzugsaktien-Kapital als Eigenmittel in der Bilanz verbucht werden durfte oder nicht. Das ist insofern bemerkenswert, als die Aufseher zum Jahresende 2006 wichtige Eckpunkte und Mitte 2008 weitere Details der Transaktion erfuhren.

Im vergangenen Jahr erhielt man zudem einen umfassenden Ermittlungsbericht. Man habe daraufhin bei der Bank nachgefragt, ob eine Neuberechnung der Eigenmittel für die Jahre 2004 bis 2006 nötig wäre, so ein FMA-Mitarbeiter. Die Hypo wolle jedoch das Ende der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren abwarten, dem hat sich die FMA angeschlossen. Sie könnte gegebenenfalls der Bank nachträglich Strafzinsen in Millionenhöhe vorschreiben. Die Hypo hat diesbezüglich Rückstellungen gebildet.

Regressforderungen

Ein Zwischenergebnis gibt es unterdessen im 10-Millionen-Euro-Prozess der Ex-Hypo-Mutter BayernLB gegen die Hypo-Mitarbeiterstiftung am Handelsgericht Wien. Richterin Charlotte Schillhammer hat entschieden, elf Personen und Firmen nicht als sogenannte Nebenintervenienten zum Verfahren zuzulassen. Den Betroffenen waren von bestehenden Verfahrensparteien Regressforderungen im Fall einer Verurteilung angedroht worden.

Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" kündigten mehrere Betroffene an, Rekurs einlegen zu wollen. Die Richterin habe sich primär auf deutsche Rechtsprechung gestützt und organisatorische Probleme bei der Zulassung vieler Nebenintervenienten ins Treffen geführt. Das entspreche möglicherweise nicht unmittelbar der österreichischen Gesetzeslage, wird argumentiert. Bis die Frage rechtskräftig geklärt ist - was einige Monate dauern dürfte -, steht das Verfahren.