Zum Hauptinhalt springen

Kärnten kämpft um seine Hypo-Millionen

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Land büßte 21,36 Millionen Euro ein und sieht "einseitigen Eingriff".


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Klagenfurt. Kärnten kämpft an allen Fronten um Millionen aus seiner ehemaligen Landesbank Hypo Alpe Adria. Während am Montag in Klagenfurt der Gerichtsprozess um nicht bezahlte Haftungsprovisionen seitens der Bank über die Bühne ging, steht am Handelsgericht Wien eine noch wesentlich heiklere Frage zur Debatte: Das Land Kärnten hat dort vor wenigen Wochen eine Klage wegen der - im Vorjahr erfolgten - Herabsetzung des sogenannten Partizipationskapitals der Hypo eingebracht. Das bestätigte der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner, am Montag auf Anfrage der "Wiener Zeitung".

Wie berichtet, wurde am 30.Mai 2011 in einer Hypo-Hauptversammlung eine massive Herabsetzung des Kapitals beschlossen. Die Partizipationsscheine - stimmrechtslose Wertpapiere mit Gewinnbeteiligung -, die nicht nur der Bund, sondern auch Grawe, Land Kärnten und Landesholding in der Vergangenheit zur Stützung ihrer ehemaligen Bank gezeichnet hatten, büßten 69 Prozent ihres Nominalwerts ein. Das Land alleine musste 21,36 Millionen Euro abschreiben.

Felsner geht davon aus, dass die "Vorgangsweise" rechtswidrig gewesen sei, und hofft darauf, dass das Gericht ebendies feststellen wird. Außerdem solle das Land allfällige Dividenden auf Basis des ursprünglichen Nominalbetrags beziehen dürfen. Der Streitwert wurde zunächst mit 300.000 Euro beziffert - auch aus Kostengründen, wie zu hören ist.

In Hypo-Hauptversammlungen hat der Bund als Alleineigentümer das Sagen. Felsner meint aber, dass für eine Änderung der Partizipationsschein-Bestimmungen die Zustimmung der Betroffenen notwendig sei. Er ortet einen "einseitigen Eingriff in Vertragsverhältnisse". Die Haftrücklage der Bank wäre nicht aufgelöst worden, stattdessen habe man die Partizipationsscheininhaber "massiv" benachteiligt.

Verhandlung Ende Mai

Die Bank hat den Kapitalschnitt damit gerechtfertigt, die Verluste der Vergangenheit in der Bilanz ausgleichen zu müssen. Ein Hypo-Sprecher betonte am Montag, dass die Kapitalherabsetzung rechtswirksam eingetragen sei - ebenso wie eine Erhöhung durch den Bund im Juni 2011.

Die Altaktionäre hatten sich bei der Hypo-Notverstaatlichung Ende 2009 bereit erklären müssen, als Sanierungsbeitrag Kapital einzuschießen. Der Bund war mit insgesamt 668,25 Millionen Euro an Abschreibungen selbst mit Abstand am stärksten von der Kapitalherabsetzung betroffen. Bei allfälligen Dividendenausschüttungen wäre die Republik als Alleinaktionärin nun aber in einer deutlich besseren Position, heißt es. Felsner betont, dass das Land weiterhin ein Interesse am positiven Fortbestand der Hypo habe. Gefragt wären jedoch "partnerschaftliche" Entscheidungen. Ein erster Verhandlungstermin sei für Ende Mai angesetzt. Dem Vernehmen nach hat die Hypo die Vorwürfe bereits in einer Klagebeantwortung bestritten.

Einen großen Schritt weiter ist man in Bezug auf die am Montag verhandelte Klage des Landes gegen die Hypo wegen 6,21 Millionen Euro an nicht bezahlten Entgelten für Landeshaftungen: Richterin Daniela Bliem schloss das Verfahren bereits nach 40 Minuten. "Ich halte die Sache für spruchreif", so Bliem. Zeugen befragen oder einen Sachverständigen engagieren will die Richterin nicht, sie sieht im Wesentlichen Rechtsfragen vorliegen. Das Land stützt sich auf mehrere Provisionsvereinbarungen. Diese seien von der Hypo immer akzeptiert worden, heißt es.

Provisionen seien auch notwendig, da sonst die EU-Kommission die Landeshaftungen als unerlaubte Beihilfe ansehen würde. 2010, nach der Notverstaatlichung, blieben die Zahlungen dann allerdings aus. Die Hypo-Anwälte halten die Provisionsvereinbarung für nichtig, da das Kärntner Landesholdinggesetz keine Entgeltlichkeit vorschreibe. Außerdem muss Bliem prüfen, ob womöglich ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr vorliegt und ob zuletzt die Geschäftsgrundlage für die Provision weggefallen sein könnte. Wie berichtet, geht der Hypo-Eigentümer Bund davon aus, dass Kärnten im Fall des Falles Pflichten aus den 19-Milliarden-Euro-Haftungen gar nicht nachkommen könnte. Die Hypo stellt ihrerseits (noch unbezifferte) Rückforderungen, das Land bestreitet die Vorwürfe. Das Urteil ergeht schriftlich. Es ist zu erwarten, dass die Causa im Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof wandern dürfte.