Mehrere Bundesländer haben zuletzt die schnellere Tötung der Raubtiere ermöglicht. Eigentlich sind diese aber EU-weit streng geschützt.
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Geht es um die Möglichkeit, Wölfe abzuschießen, sei Kärnten ein Vorbild. Fünf Wölfe seien bereits abgeschossen worden, seit im vergangenen Jahr eine neue Verordnung in Kraft getreten ist, die die Tötung der - eigentlich streng geschützten - Beutegreifer erleichtert, betonte Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) bei einer Pressekonferenz. "Das ist zwar weniger, als möglich gewesen wäre, aber nirgends sonst gelungen." Andere Bundesländer würden sich nun an Kärnten orientieren und ähnliche Regelungen ausarbeiten.
Gleichzeitig äußerten Gruber und Landwirtschaftskammer Präsident Siegfried Huber auch Sorge ob der Ausbreitung von Hybridwölfen, also Kreuzungen zwischen Hunden und Wölfen. Um festzustellen, wie weit diese bereits verbreitet sind, werden nun in ganz Kärnten Ausscheidungen von Wölfen gesammelt und beprobt. Das werde auch Aufschluss über die Zahl der Wölfe in Kärnten insgesamt geben.
Kärntner Verordnung seit Anfang 2022
Bereits Anfang 2022 hat Kärnten die landeseigene Wolfsverordnung beschlossen, die nicht nur die Tötung von Problemwölfen, die Tiere reißen, sondern auch von "Risikowölfen", die wiederholt in Siedlungen gesichtet werden, erlaubt. Anfang des heurigen Jahres wurde die Zahl der Risse, ab der ein Wolf als Schadwolf gilt und getötet werden darf, noch einmal abgesenkt.
Seither haben mehrere Bundesländer Regelungen für eine einfachere Bejagung des Wolfes geschaffen oder denken laut über solche nach. In Tirol hatte das Thema immer wieder für Unstimmigkeiten in der früheren schwarz-grünen Koalition gesorgt, mit der SPÖ als neuem Koalitionspartner einigte sich die ÖVP hingegen rasch auf ein härteres Vorgehen gegen die Raubiere. Seit Frühjahr 2023 können Risiko- und Problemwölfe per Risikoverordnung zum Abschuss freigegeben werden, davor war ein dreistufiges Verfahren nötig. Nicht selten wurden die Abschussbescheide auch von Gerichten aufgehoben. Seit Inkrafttreten der Neuregelung wurden fünf Tiere zum Abschuss freigegeben, vier davon in Osttirol.
Mit 1. April ist auch in Niederösterreich eine vorerst auf zwei Jahre befristete Verordnung in Kraft getreten, die die Abschreckung und Tötung von Problemwölfen erleichtert. In Oberösterreich soll ein entsprechendes Regelwerk im Sommer beschlossen werden, auch in der Steiermark und in Vorarlberg denkt man über Verschärfungen nach. In Salzburg sind diese bereits im Ende Mai präsentierten Koalitionsabkommen von ÖVP und FPÖ festgeschrieben.
Streit um Wolf hat Brüssel erreicht
Dabei ist der Wolf durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie in der gesamten EU streng geschützt, Abschüsse sind nur in Einzelfällen zulässig, wenn das Tier zur Gefahr wird. Umweltschützer werfen den Landesregierungen deshalb vor, durch vereinfachte Entnahmen EU-Recht zu verletzen. Der Streit um den Wolf hat mittlerweile auch Brüssel erreicht: Im November verabschiedete das EU-Parlament eine rechtlich nicht bindende Resolution, die die Abschwächung des Schutzstatus und mehr finanzielle Mittel für Präventivmaßnahmen fordert. Unterstützung kam vor allem von rechten und konservativen Parteien.
Dagegen hat sich Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) gemeinsam mit elf Amtskollegen Anfang des Jahres in einem Schreiben an die EU-Kommission für den Schutz der Beutegreifer ausgesprochen. Die Brüsseler Behörde hat eine Expertenstudie in Auftrag gegeben, die Möglichkeiten aufzeigen soll, wie EU-Mitgliedstaaten mit regionalen Problemen durch Wölfe umgehen können. Deren Ergebnisse sollen bis Jahresende vorliegen. (vis)