Offenbar wurden nicht genug neue Kredite vergeben.
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Wien. Wer zahlt, schafft an. Nach diesem Motto hat der Bund Staatshilfen an Banken nicht nur mit möglichen Dividendenansprüchen, sondern immer auch mit zusätzlichen geschäftspolitischen Auflagen verknüpft. Eine davon dürfte die Kärntner Hypo nun wohl nicht erfüllen.
Im Jahresfinanzbericht 2010 weist die Bank Vorsorgen in Zusammenhang mit begebenem Partizipationskapital von neun Millionen Euro aus. Partizipationsscheine sind stimmrechtslose Wertpapiere mit Gewinnbeteiligung. Auf diese Weise hat der Bund der Hypo Ende 2008 - also ein Jahr vor ihrer Notverstaatlichung - 900 Millionen Euro zugeschossen.
Ein Prozent Strafzinsen
Im Vertrag mit der Republik verpflichtete sich die Kärntner Bank damals, in den folgenden drei Jahren das Doppelte des bereitgestellten Partizipationskapitals - also 1,8 Milliarden Euro - für die Vergabe neuer Kredite und Leasingfinanzierungen an Klein- und Mittelunternehmen sowie Privatpersonen zur Verfügung zu stellen. Hintergrund war die - in der Finanzkrise entstandene - Sorge, die Banken würden wegen ihrer eigenen Probleme der Wirtschaft zu wenig frisches Geld zur Verfügung stellen.
Für die Nichteinhaltung dieser Auflage ist die maximale Vertragsstrafe von einem Prozent der Gesamtsumme pro Vergehen - bei 900 Millionen Euro also 9 Millionen - vorgesehen. Die Hypo hat zwar noch bis Ende 2011 Zeit, genügend Finanzierungen zur Verfügung zu stellen. Angesichts des sanierungsbedingten Schrumpfkurses der Bank dürfte das jedoch schwierig werden - was der "Wiener Zeitung" von eingeweihten Kreisen bestätigt wurde.
Auffallend ist, dass die erwähnte Vorsorge bereits in der Bilanz 2009 aufscheint. Offenbar war damals bereits klar, dass die Hypo die Auflage nicht erfüllen kann. Ursprünglich wurden übrigens 10 Millionen Euro zurückgestellt. Denkbar wäre, dass die Hypo zunächst auch für die mögliche Nichteinhaltung einer weiteren - mit geringeren Strafzinsen versehenen - Auflage vorgesorgt hatte.
So mussten etwa unterjährig geleistete Bonus-Zahlungen für Vorstände zurückverlangt werden, weil diese nicht mit den Bedingungen des Bundes vereinbar waren. Auch die Eigenmittelquote darf den Auflagen zufolge nicht die Grenze von 10 Prozent unterschreiten - 2009 lag die Hypo mit 9,9 Prozent knapp darunter.