Es ist bereits der zweite Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags zur Hypo Group Alpe Adria - und falls sich nichts Grundlegendes mehr ändert, könnte wohl zumindest noch ein dritter notwendig sein. Genau wie beim ersten Anlauf im Jahr 2007 beschäftigen sich die Abgeordneten auch diesmal ausschließlich mit dem damaligen Verkauf der Hypo-Landesanteile an die BayernLB. Angesichts der geänderten Umstände wirkt dieser Zugang nun jedoch einigermaßen skurril.
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Warf die Opposition der Landesregierung 2007 vor, die Hypo zu billig verschachert zu haben, deuten nun Indizien genau in die Gegenrichtung. Schließlich ermittelt die bayrische Staatsanwaltschaft gegen Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt, weil er absichtlich um 400 Millionen Euro zu viel für die Hypo hingelegt haben soll. Auf diese Weise hätte er seinen Arbeitgeber geschädigt - Schmidt bestreitet dies, es gilt die Unschuldsvermutung.
Dass der bayrische Landtag seinerseits mit einem U-Ausschuss Licht in den Hypo-Kauf durch die Landesbank bringen will, scheint naheliegend: Schließlich fühlen sich die Steuerzahler des Freistaats von Kärnten und Ex-Hypo-Investor Tilo Berlin über den Tisch gezogen. Aus Kärntner Sicht würden sich jedoch zunächst andere Fragestellungen aufdrängen als jene, ob man unter Umständen bei dem Deal zu viel verdient hat.
Aus jetziger Sicht bleibt völlig unbeleuchtet, wer die politische Verantwortung für den De-facto-Zusammenbruch der Bank Ende 2009 zu tragen hat. Kärnten hat dabei immerhin jene 800 bis 900 Millionen Euro verloren, für die Ex-Landeshauptmann Jörg Haider die verbliebenen Hypo-Anteile des Landes später verkaufen wollte. Zusätzlich muss das Land der notverstaatlichten Bank noch 200 Millionen Euro nachschießen. Doch auch die Steuerzahler außerhalb Kärntens, die nun Milliardenrisiken zu tragen haben, dürfte interessieren, ob und wie dem Hypo-Fiasko über Jahre hinweg politisch Vorschub geleistet wurde.
Sollte der Prüfauftrag nicht geändert werden, kann die Untersuchung nur ergeben, dass beim Verkauf entweder alles korrekt abgelaufen ist oder - umgekehrt - Landespolitiker dabei gegen Gesetze verstoßen haben. Abgesehen davon, dass man mit letzterem Ergebnis Schadenersatzklagen aus Bayern Vorschub leisten würde, greift beides viel zu kurz.