Einspruch der Bank gegen Prozess-Unterbrechung. | Ex-Vorstand Kircher bestreitet Verantwortung für Vorzugsaktien. | Klagenfurt. Was mögliche Schadenersatzzahlungen von früheren Managern betrifft, kann es der Hypo Alpe Adria gar nicht schnell genug gehen. Wie berichtet hat die Kärntner Bank bisher zwei millionenschwere Schadenersatzklagen eingebracht. Beide Verfahren wurden jedoch von den zuständigen Richtern bis zum Ende der parallel laufenden strafrechtlichen Ermittlungen unterbrochen.
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Wie Martin Reiter vom Landesgericht Klagenfurt der "Wiener Zeitung" bestätigt, hat die Hypo nun im ersten der beiden Prozesse gegen die Unterbrechung Einspruch erhoben. Konkret geht es um die Pleite-Fluglinie Styrian Spirit. Die Bank wirft ihren früheren Spitzenmanagern Wolfgang Kulterer und Gert Xander sowie einem ehemaligen Prokuristen vor, durch leichtfertige Kreditvergabe mehr als zwei Millionen Euro Schaden verursacht zu haben.
Obwohl es auch bereits eine fertige strafrechtliche Anklage gibt, will die Hypo nicht den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Der zuständige Zivilrichter hat die Unterbrechung mit der Prozessökonomie begründet. Die Bank will aber offenbar nicht Jahre auf ein rechtskräftiges Strafurteil warten, das für den Zivilprozess vielleicht ohnehin nur begrenzte Aussagekraft hätte: Für eine strafrechtliche Verurteilung muss Vorsatz nachgewiesen werden, für Schadenersatz reicht schon Fahrlässigkeit.
Zweites Verfahren offen
Nun ist das Oberlandesgericht Graz am Zug, das entscheiden muss, ob die Unterbrechung rechtsgültig ist. Kenner der Materie erwarten, dass die Hypo auch im zweiten Verfahren auf eine rasche Fortsetzung drängen wird. Hier geht es um einen möglichen Schaden von mehr als 1,5 Millionen Euro aus einem Kredit an einen kroatischen Tourismusunternehmer.
Dieses Verfahren richtet sich gegen die ehemaligen Bank-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Peter und Paul Kocher sowie einen Manager der mittleren Ebene. Hier gibt es zwar strafrechtliche Ermittlungen, allerdings noch keine Anklage. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Josef Kircher ist zuletzt auch in der sogenannten Vorzugsaktien-Affäre ins Gerede gekommen. Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer hat ihm die Hauptverantwortung für die - möglicherweise - falsche Bilanzierung von Vorzugsaktien zugeschoben; die "Wiener Zeitung" berichtete. In einer schriftlichen Stellungnahme weist Kircher das nun zurück. Er sei weder für die Abwicklung der Vorzugsaktien noch für die Bilanzierung derselben verantwortlich gewesen. Seine Aufgaben im Vorstand seien zunächst die Bereiche Risiko, Marktfolge und Leasing gewesen, später die Bereiche Markt und Leasing.
Die Hypo hat 2006 und 2007 bestimmten Vorzugsaktionären das Recht eingeräumt, ihre Aktien ab einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuverkaufen. Das Kapital wurde jedoch als Kernkapital verbucht, das per Gesetz einer Bank zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen muss. Auch wurden Dividenden unabhängig von der Gewinnlage zugesichert. Einige dieser geheimen Vereinbarungen wurden (unter anderem) sowohl von Kulterer als auch von Kircher unterschrieben. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.