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Kartellbehörde hat Bedenken gegen Hotel-Bestpreisgarantie

Von Sophia Killinger

Wirtschaft
Jede dritte Buchung geht über Onlineportale ein, Marktführer ist Booking.com.
© Wiener Zeitung/Moritz Ziegler

Vertragsklausel auf Buchungsportalen wie Booking.com verbietet Hotels, Zimmer auf der Hotelwebsite günstiger anzubieten.


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Wien. Die großen Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia stehen europaweit im Visier der Kartellwächter - und auch die österreichische Wettbewerbsbehörde könnte bald ein Machtwort sprechen. Denn die von den Onlineplattformen verlangte Bestpreisklausel schränkt laut Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), den Wettbewerb ein. "Preisbindungen sind bedenklich und gehen zulasten der Konsumenten und der Betriebe", so Thanner am Dienstag.

"Es sind wettbewerbsrechtliche Probleme vorhanden, und es gilt diese aufzulösen", sagt Thanner, der sich eine Lösung im Herbst wünscht. Mit einem Verhaltenskatalog als Auflage könnte man das Verfahren, das seit einer Beschwerde der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) im Jahr 2013 läuft, beenden. "Die Alternative wäre der Gang zu Gericht", so Thanner. In diesem Fall könnte man erst 2017 oder 2018 mit einem Ergebnis rechnen.

Deutschland und Frankreich verbieten Bestpreisklauseln

Etwa jede vierte Buchung geht bei den Hotels mittlerweile über Buchungsplattformen ein, wie ein BWB-Markttest unter 500 befragten Unterkünften ergeben hat. Marktführer unter den Buchungsportalen ist mit Abstand der Priceline-Konzern mit Booking.com und Kajak, dahinter folgen in Österreich HRS und Expedia.

In Deutschland und in Frankreich sind Bestpreisklauseln in Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen verboten. In Frankreich hat der Gesetzgeber, die französische Nationalversammlung, die Klauseln untersagt. In Deutschland hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer richtungsweisenden Entscheidung Anfang 2015 festgestellt, dass Bestpreisklauseln von HRS kartellrechtswidrig und unzulässig sind. Diese verpflichten Hotels, dem Hotelportal den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen.

Mit 1. Juli 2015 hat Booking.com seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) europaweit vereinheitlicht, Konkurrent Expedia hat eine inhaltsgleiche Änderung mit 1. August 2015 angekündigt. Die neuen AGB erlauben Hoteliers, ihre Zimmer anderen Portalen günstiger anzubieten - aber nicht auf der eigenen Hotelwebseite. Ausnahmen gelten für Treueprogramme und Urlaubspakete, die das Hotel schnürt.

"Ein fauler Kompromiss", meint Siegfried Egger, Hotellerie-Fachverbandsobmann in der Wirtschaftskammer Österreich. Nach Ansicht des Hotelverbandes Deutschland ist die "modifizierte Ratenparität" von Booking.com und Expedia mit geltendem Kartellrecht "nicht vereinbar".

"Booking.com wird auch weiterhin an der sogenannten eingegrenzten Paritätsklausel festhalten", teilt das Portal auf Anfrage mit. Im Interesse einer konsistenten Anwendung der kürzlich von der französischen, italienischen und schwedischen Wettbewerbsbehörde für verbindlich erklärten Verpflichtungszusagen verzichte das Unternehmen auf die Paritätsklausel gegenüber anderen Online-Buchungsportalen. Dies intensiviere den Wettbewerb zwischen den Online-Buchungsportalen, heißt es von Booking.com.

Hoteliers zahlen bis zu35 Prozent Provision an Portale

Der Hotelverband Deutschland sieht die AGB-Änderung als "weiteren Bluff in einem unsäglichen Paritäts-Poker mit den Kartellbehörden". Die heimischen Hoteliers pochen auf ihre unternehmerische Freiheit und wollen selbst ihre Preise bestimmen. Die Unterkünfte, großteils Klein- und Mittelbetriebe, seien "ferngesteuert und der Marktmacht der Buchungsportale ausgeliefert", klagt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Im Extremfall werde bis zu 35 Prozent Provision verlangt - da decke der Zimmerpreis, den das Hotel erhält, nicht einmal die Kosten. Booking.com verlangt laut eigenen Angaben in der Regel 12 bis 15 Prozent Kommission, "Preferred Partners" zahlen für bessere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen 15 bis 20 Prozent.

BWB-Chef Thanner sieht die AGB-Änderung als ersten Schritt. Er ist optimistisch, dass mit den Portalen eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Strafen wie die Auslistung von Hotels durch Portale seien seit den BWB-Untersuchungen zurückgegangen.