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Kassen könnten Millionen vom Staat zurückfordern

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Ärztekammer für Gang vor VfGH. | Die WGKK will nicht klagen. | Stöger hält sich aus Streit heraus. | Wien. Dass die Gebietskrankenkassen jährlich viele Millionen Euro versicherungsfremde Leistungen erbringen müssen, ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Verfassungsjurist Heinz Mayer, der ein entsprechendes Gutachten für die Wiener Ärztekammer erstellt hat. Jetzt wären die Sozialversicherungsträger gefragt: Sie müssten vor dem Verfassungsgerichtshof klagen.


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Durch Taschenspielertricks seien allein der WGKK in der Ära Grasser zur Erfüllung des Null-Defizits Zusatzbelastungen von rund 900 Millionen Euro aufgebürdet worden, ohne entsprechende finanzielle Abgeltung, erklärte Johannes Steinhart von der Wiener Ärztekammer am Mittwochabend vor Journalisten. Den größten Brocken macht der zu niedrige Hebesatz (fiktiver Dienstgeberbeitrag) für Pensionisten aus. Dieser schlägt mit mehr als 700 Millionen Euro zu Buche. Aber auch das Wochengeld (dieses wird nur zu 70 Prozent vom Bund getragen) oder die Rezeptgebührenbefreiung belasten die Kasse.

Durch die zusätzlichen Belastungen entstand der WGKK ein Defizit, für das ein jährlicher Zinsendienst von 20 Millionen Euro zu bezahlen ist - das entspricht dem Jahresaufwand für urologische und neurologische Untersuchungen in Wien, so Steinhart.

Individualklage

Dass einem Selbstverwaltungskörper zusätzliche Aufgaben ohne die nötige finanzielle Bedeckung auferlegt werden, ist für den Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer klar verfassungswidrig. Er sieht nun die Vorstände in der WGKK gefordert: Sie müssten beim VfGH eine Individualklage einbringen.

Davon will man bei der Kasse aber nichts wissen. Man lasse sich nicht vorschreiben, wann und womit man vor Gericht ziehen solle. WGKK-Obfrau Ingrid Reischl setzt lieber auf Verhandlungen. Ähnlich argumentiert auch Hauptverband-Chef Hans-Jörg Schelling. Die versicherungsfremden Leistungen, die der Hauptverband mit 180 Millionen Euro deutlich niedriger beziffert als die Ärztekammer, würden durch den neu geschaffenen Strukturfonds und zusätzlich 450 Millionen Euro zur Entschuldung abgedeckt. Dass die Ärzte die Kassen zur Verfassungsklage auffordern, komme nur daher, weil diese mehr Geld wollen, so Schelling. Völlig aus dem Streit heraus hält sich Gesundheitsminister Alois Stöger. "Das ist ein Thema der einzelnen Krankenversicherungen", erklärte er. Er halte aber eine Verfassungsklage auch nicht für den richtigen Weg, um das Thema zu diskutieren.