Die Ungewissheit über das Veranlagungs- und Entnahmeverhalten scheint den Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) nach wie vor zu schaffen zu machen. So äußerten die Vertreter der MVK am Montag beim Business-Circle-Seminar "Mitarbeitervorsorgekassen im Vergleich" erneut den Wunsch nach Änderungen der Gesetzesgrundlage für die Abfertigung neu.
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"Es gibt eine Plattform der Mitarbeitervorsorgekassen, diese wird Forderungen an die neue Bundesregierung stellen", erläuterte etwa Andreas Müller, Vorstand der Niederösterreichischen Vorsorgekasse.
Der Vorstand der Victoria-Volksbanken MVK, Ferdinand Kernbauer, würde gerne jenen Kunden höhere Zinsen garantieren, die sich dazu verpflichten, ihr Geld längerfristig anzulegen und nicht nach kurzer Zeit für Abfertigungszwecke zu entnehmen. Er hoffe, der Gesetzgeber werde sich entschließen, eine Veranlagungsgemeinschaft dieser Art zu genehmigen. Vorerst bleibt es für die neuen Vorsorgekassen jedenfalls eine schwer kalkulierbare Komponente, wieviele Arbeitnehmer ihre Abfertigungsansprüche vom alten in das neue System übertragen werden. Auch Peter Eitzenberger von der VBV-MVK meinte: "Eine Veranlagungsgemeinschaft sollte gemeinsame Interessen haben", und differenzierte in der Folge zwischen einer "Abfertigung für Alle" und einer "langfristigen Vorsorge".
Auch bei der sogannten Zukunftsvorsorge, die auch von den MVK angeboten werden darf, erwarten sich die Vorsorgekassen noch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen. So bezeichnet Kernbauer die Zukunftsvorsorge in Bezug auf die 60%-Regelung (laut Gesetz müssen 60% in bestimmte - speziell österreichische - Aktien veranlagt werden) als "kein faires Spiel".