Wirtschaft lehnt angedachte Registrierkassenpflicht zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ab.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 9 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Die zur Gegenfinanzierung der Steuerreform diskutierte Registrierkassenpflicht stößt bei der Wirtschaft auf breite Ablehnung. Damit würde "eine ganze Branche quasi unter Betrugsverdacht gestellt werden", so Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch. Auch die Sparten Tourismus sowie Gewerbe und Handwerk lehnen die Pläne für eine Beleg- und Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen ab. Besonders kleinen Betrieben sei dies nicht zumutbar.
Einzelaufzeichnungspflicht gilt nur für ein Viertel der Betriebe
Laut SPÖ soll die Registrierkassenpflicht als Maßnahme gegen Steuerbetrug bis zu eine Milliarde Euro an Mehreinnahmen bringen. Derzeit verpflichtet die Barbewegungsverordnung Betriebe über 150.000 Euro Nettoumsatz, Bareinnahmen und -ausgaben täglich einzeln festhalten. Bei weniger Umsatz reicht ein Kassasturz - etwa drei Viertel aller Betriebe berechnen den Umsatz daher über die Differenz zwischen ausgezählten End- und Anfangsbestand.
Einem "Kurier"-Bericht zufolge zeichnet sich eine Einigung bei der Registrierkassenpflicht ab. Die Regelung sei ein Teilvorschlag gegen Steuer- und Sozialbetrug, das einen großen Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform ausmachen soll, sagt eine Sprecherin von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP). Im Büro von Sonja Steßl, Staatssekretärin im Kanzleramt, will man keine Stellungnahme abgeben und verweist auf das vereinbarte Stillschweigen. Steßl hatte eine Registrierkassen- sowie Belegpflicht gefordert. Mit Rechnungen sollen Bürger über eine Beleglotterie an Verlosungen teilnehmen können.
Diskutiert wird auch, für welche Betriebe die Pflicht zur Registrierkasse gelten soll. Lorentschitsch: "Wie stellt man sich die Umsetzung vor? Sollen auch Marktfahrer und Stände auf Christkindlmärkten eine Registrierkasse benötigen?" Derzeit sind Verkaufstische im Freien, Maronibrater und Schneebars - unabhängig vom Umsatz - von der Pflicht zu Einzelaufzeichnungen ausgenommen. Die Tourismus-Gewerkschaft Vida spricht sich wie ÖGB und Arbeiterkammer dafür aus, dass die Regelung für alle Betriebe mit einem fixen Standort - etwa Würstelstände - gelten soll. "Wir wollen eine Lösung, die praktisch umsetzbar ist", heißt es seitens Vida. Es müsse sich dringend ändern, dass in Österreich im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Italien und Schweden Registrierkassen nicht Pflicht sind.
Vor Manipulation soll die digitale Signatur schützen, die von einer Smartcard erzeugt wird. Diese Karte mit Chip wird zentral ausgegeben. Das Finanzministerium sieht "Insika" als am einfachsten zu administrierende Lösung. Pro Modul fallen dabei laut der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Deutschland rund 50 Euro an, bei einem Masseneinsatz 30 Euro, bei einer Nutzung von je zehn Jahren. Einfache elektronische Registrierkassen kosten ab 100 Euro. Ein Großteil der am Markt befindlichen Registrierkassen könne ohne großen Aufwand nachgerüstet werden.