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Ob und inwieweit unser Strafrecht den Anforderungen der UN-Konvention gegen die organisierte Kriminalität genügt, scheint zum derzeitigen Zeitpunkt niemand wirklich genau zu wissen. Viele der in der Konvention genannte Punkte sind im StGB aber bereits verwirklicht.
Gert Felsenstein, seines Zeichens Leiter der Auslandsabteilung im Justizministerium, glaubt nicht, dass mit der Konvention weitreichende Änderungen der Österreichischen Rechtsordnung notwendig werden. "Allerdings werden wir erst bei der der Ratifikation im einzelnen prüfen, wo wir die eine oder andere legistische Maßnahme setzen müssen." Unklar ist auch, wann die Konvention ratifiziert wird.
Felsenstein vermutet, dass es aber "sicher noch einige Monate dauern" wird. Möglicherweise wird bei der in Palermo stattfindenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten der genaue Termin für die Ratifikation fixiert.