Seit Anfang 2022 müssen Ministerien Studien veröffentlichen, gemacht wurde es bisher kaum.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 1 Jahr in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Seit Anfang des Jahres gilt für Ministerien eine Veröffentlichungspflicht von Studien, Umfragen und Gutachten. Nach dem ersten Quartal 2023 wurde dennoch kaum etwas veröffentlicht. Mehrere Ministerien haben noch nicht einmal ihre internen Prozesse abgeschlossen, wie diese Veröffentlichungen auszuschauen haben. Dabei hat der Verfassungsdienst schon Anfang Dezember ein Schreiben mit Empfehlungen an die Ministerien geschickt. Anfragen des Neos-Abgeordneten Nikolaus Scherak zeigen nun, welche öffentlichen Stellen ihren Pflichten schon nachgekommen sind.
So viel schon vorweg: Auskunftsfreudig sind die Ministerien nicht. Als einziges Ministerium hat bisher jenes von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) Gutachten veröffentlicht. Beide zum Fall Florian Teichtmeister. Ein Rechtsgutachten um 3.000 Euro und eines zur arbeitsrechtlichen Handhabung durch das Burgtheater um 20.250 Euro. Lediglich vier weitere Ministerien haben auf ihren Webseiten schon eine Unterseite angelegt, auf denen Bürgerinnen und Bürger diese Dokumente künftig finden können. Auf anderen sucht man derzeit noch vergeblich. Bei manchen Ministerien könnte das Suchen dieser Dokumente unterdessen zu einer Schnitzeljagd werden: Das Sozialministerium ließ in seiner Anfragebeantwortung etwa wissen, dass - je nach Thema - vier unterschiedliche Webseiten für eine Publizierung in Betracht kommen können.
Viele Unklarheiten
Justizministerium und Verteidigungsministerium mussten unterdessen mehrere Fragen der Neos-Anfrage unbeantwortet lassen. Obwohl das Gesetz seit 1. Jänner in Kraft ist und umgesetzt werden muss, würden ressortinterne Leitlinien erst ausgearbeitet werden müssen, meinte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP). Das Justizministerium wusste nicht einmal, ob solche Gutachten beauftragt worden sind.
Sonderlich zufrieden mit der Veröffentlichungspflicht zeigte sich der Verfassungsdienst in seinem Schreiben von 1. Dezember 2022 nicht. Es sei unklar, was mit Studien, Gutachten und Umfragen konkret gemeint sei, da Definitionen fehlen würden, und wann sie veröffentlicht gehören. Ungeklärt sei außerdem auch, was passiert, wenn die Dokumente wieder von den Seiten genommen werden. Intern erstellte Dokumente sind von der Pflicht zudem nicht erfasst.
Entstanden ist die Veröffentlichungspflicht aus den Skandalen rund um die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zum "Beinschab-Österreich-Tool" und dem ÖVP-Untersuchungsausschuss. Dort vermutete die Opposition, dass über ÖVP-Ministerien auch parteipolitische Fragestellungen abgefragt und von Steuergeld bezahlt worden sind. In seinem Abschlussbericht stellte der Verfahrensrichter zwar fest, dass Ministerien Parteipolitisches abgefragt hätten, Missbrauch von Steuergeld wollte er es nach Anhörung der Auskunftspersonen aber nicht nennen. Als Reaktion kam die Veröffentlichungspflicht.
Widersprüchliche Angaben
Wie die Veröffentlichungspflicht in der Praxis abläuft, zeigt ein Gutachten zu den Gehältern der Staatssekretäre. Als Florian Tursky und Susanne Kraus-Winkler nach einer Regierungsumbildung zum Staatssekretär für Digitalisierung und Staatssekretärin für Tourismus ernannt wurden, hatten sie noch keine Tätigkeitsbereiche. Gesetzlich wäre ein geringeres Gehalt die Folge, weil im Normalfall zwischen Angelobung und der notwendigen Gesetzesänderung nur wenige Tage vergehen, bekamen Staatssekretäre in der Vergangenheit gleich das höhere Gehalt. Dieses Mal lagen allerdings 68 Tage dazwischen, es entstanden Mehrkosten von rund 12.000 Euro. Das Bundeskanzleramt argumentierte damals mit der "Staatspraxis". Nach Medienberichten - und klarer Rechtslage - holte das Bundeskanzleramt ein Gutachten ein und kam "auf Basis der neuen Rechtsansicht" zum Entschluss, "die Staatspraxis in Zukunft zu ändern".
Auf die Anfrage des Neos-Abgeordneten Scherak meinte das Kanzleramt drei Wochen später dennoch, dass veröffentlichungspflichtige Gutachten "noch nicht vorliegen" würden. Eine Anfrage der "Wiener Zeitung" dazu liegt seit knapp einem Monat unbeantwortet beim Kanzleramt. Auf Twitter meinte Daniel Kosak, Sprecher von Bundeskanzler Karl Nehammer, dass das Gutachten erst veröffentlicht werden wird, wenn es auch abgerechnet wurde. Einen Widerspruch zwischen der Anfragebeantwortung und dem fertigen Gutachten sieht er hingegen nicht.