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Kehrtwende beim Schutz des Bankgeheimnisses

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

Pröll verlangt volle Transparenz auf den Finanzmärkten. | EU-Abkommen mit Liechtenstein blockiert. | Luxemburg. Österreich hat bei seiner Taktik zum Schutz des Bankgeheimnisses eine Kehrtwende gemacht. Nachdem es auf massiven Druck der G20 bereits gelockert werden musste, propagiert Finanzminister Josef Pröll jetzt die volle Finanzmarkttransparenz als Voraussetzung für weitere Zugeständnisse.


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Erster Anlass zur öffentlichen Demonstration der neuen Argumente boten die Beratungen der EU-Finanzminister über ein Betrugsbekämpfungsabkommen der Union mit Liechtenstein am Dienstag. Der Vertrag hätte OECD-Standards für den Informationsaustausch über Anleger bei Verdacht auf Steuerdelikte mit der gesamten EU umgesetzt, zu denen sich auch Österreich und Luxemburg verpflichtet hatten. Gemeinsam lehnen sie das Abkommen ab, weil es nicht weit genug gehe.

Dahinter steckt, dass sie ihre Konteninhaber gemäß EU-Recht automatisch allen anderen Mitgliedsstaaten weiterleiten müssten und so einen Wettbewerbsnachteil hätten, wenn Liechtenstein, die Schweiz, San Marino, Andorra, Monaco und die USA die OECD-Standards gegenüber den EU-Ländern erfüllten. Diese sehen die Informationsweitergabe bloß bei begründetem Verdacht auf Steuerdelikte vor.

Soweit sei es freilich noch nicht einmal im Ansatz, erklärte Pröll. Doch er sei nicht bereit, voranzuschreiten, während sich sogar noch EU-Länder hinter anonymen Anlageprodukten verstecken könnten, meinte er mit Blick auf die angelsächsischen Trusts: "Wer sich wie ein Saubermann gibt, muss sich auch wie ein Saubermann verhalten." Es könne nicht sein, dass jeder sich zum Informationsaustausch bereit erkläre, aber dann über keine Informationen verfüge. Darauf habe er seinen britischen Kollegen Alistair Darling direkt angesprochen, so Pröll.

Wie das österreichische Finanzministerium lehnt auch die Schweiz die deutsche Interpretation von ausreichendem Verdacht als Voraussetzung für eine Datenweitergabe ab: Berlin will dafür schon eine Kontonummer genügen, Wien und Bern verlangen zusätzlich zumindest einen Namen und eine Zusammenstellung von Verdachtsmomenten.