Zum Hauptinhalt springen

Kein Anspruch auf Sozialhilfe

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

EU-Gericht bestätigt Deutschland in Beschränkungen für andere Unionsbürger.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 9 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Brüssel/Luxemburg. Deutsche Sozialhilfe für nicht-deutsche Staatsbürger: Die hitzig geführte Debatte erhält erneut Auftrieb durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dabei kommen die Richter in Luxemburg einer Berliner Behörde entgegen: Diese hätte nämlich nicht gegen EU-Recht verstoßen, als sie gewisse Zahlungen eingestellt hat. "Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitssuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen", befand der EuGH.

Es ist nicht das erste Urteil, das Deutschland in der Auffassung bestätigt, Migranten aus anderen EU-Ländern Arbeitslosen- oder Sozialhilfe verweigern zu dürfen. Im Vorjahr hielt es der EuGH für rechtens, dass eine Rumänin, die keine Arbeit aufnahm, auch keine Sozialleistungen erhielt. Im aktuellen Fall ging es um eine bosnisch-stämmige Bürgerin Schwedens und ihre Kinder. Die Familie ist nach einem längeren Aufenthalt in Schweden nach Deutschland zurückgekehrt, wo die Frau und ihre Tochter danach nur kurz gearbeitet haben. Leistungen zur Grundsicherung erhielten sie dann lediglich sechs Monate lang.

Das verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, stellte der EuGH fest. Und auf diesen Grundsatz können sich Unionsbürger auch nur in beschränktem Rahmen berufen. Wer seinen Job verloren hat, nachdem er weniger als ein Jahr gearbeitet hat, darf sein Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate behalten - und hat in dieser Zeit Anspruch auf soziale Leistungen.

Wer aber noch gar nicht gearbeitet hat, darf zwar nicht aus dem Land ausgewiesen werden, solange er nachweisen kann, dass er Aussicht auf einen Job hat. Sozialhilfe muss er allerdings nicht bekommen. Diese kann außerdem Menschen aus anderen EU-Staaten vorenthalten werden, die nur ihretwegen - und nicht auf Arbeitssuche - nach Deutschland gekommen sind. Das hat das EU-Gericht schon im Vorjahr festgehalten.

Damals war die Diskussion um einen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen auf einem Höhepunkt angelangt. Nicht nur deutsche Gemeinden machten sich Sorgen um eine finanzielle Überlastung, als EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien begannen, Anspruch auf Sozialhilfe zu stellen. In Großbritannien wurde die Debatte um Leistungen für EU-Migranten besonders aggressiv geführt. Obwohl auch Untersuchungen publiziert wurden, dass die Einwanderer mehr zu den Sozialsystemen beitragen, als sie daraus erhalten, waren Vorwürfe des Missbrauchs die Regel und nicht die Ausnahme. Die rumänische - aber ebenfalls die polnische - Regierung sah sich sogar gezwungen, offiziell Protest gegen die Verleumdung ihrer Landsleute einzulegen.

Pläne für ein europäisches Sozialsystem

Dennoch kamen aus London immer wieder Forderungen nach einer Einschränkung der Personen-Freizügigkeit. Die EU-Kommission wies dies zurück: Die Bewegungsfreiheit für EU-Bürger sei einer der Grundpfeiler der Gemeinschaft. Gleichzeitig wies die Brüsseler Behörde darauf hin, dass ein länderübergreifender Anspruch auf Sozialhilfe damit nicht verbunden sei, da die jeweiligen Sozialsysteme nationale Regelungen darstellen. Parallel dazu liege es also an den Mitgliedsländern, gegen Missbrauch vorzugehen. Der EuGH bestätigt: Ein Staat habe das Recht, "unangemessene Inanspruchnahme" zu verhindern.

Die Themen Sozialhilfe und Personen-Freizügigkeit voneinander zu entkoppeln, ist für die Kommission wichtig, um Angriffe auf die zweite abwehren zu können. Als Klarstellung dazu "begrüßte" die Behörde denn auch das aktuelle Gerichtsurteil aus Luxemburg. Die Bewegungsfreiheit werde durch die Entscheidung der Richter nicht in Frage gestellt, doch das Recht darauf bedeute nicht das Recht auf soziale Leistungen, hieß es aus der Kommission.

Offen bleibt dabei, was dies wiederum für ein künftiges europäisches Sozialsystem bedeutet. Denn eine Verzahnung der nationalen Regelungen wäre der Behörde - wie auch Teilen des EU-Parlaments - durchaus recht. Vorschläge dazu will die Kommission bis Jahresende präsentieren. Die EuGH-Entscheide möchte sie dabei berücksichtigen.