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"Kein Bedürfnis, Konvention auch nur zu kennen"

Von Alexa Jirez

Politik

Seit 25 Jahren Konvention gegen Diskriminierung von Frauen in Österreich. | Wien. Vor 25 Jahren hat Österreich als eines der ersten Länder der Welt die Cedaw-Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Cedaw steht für "Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women", zu deutsch: Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau.


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Cedaw ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Frauen. Es stellt die Rechte von Frauen in den Rahmen zweier Vorschriften: Das Diskriminierungsverbot von Frauen aufgrund von Geschlecht oder Familienstand und das Gleichstellungsgebot mit Männern.

Die Konvention besteht aus einer Präambel und 30 Artikeln. Ein wichtiger Kernpunkt ist das Bekenntnis, dass eine volle Gleichberechtigung nur zu erreichen ist, wenn sich "die traditionelle Rolle des Mannes und der Frau in der Gesellschaft und in der Familie" ändert. Das klingt alles selbstverständlich - ist es aber nicht. Auch heute verrichten Frauen weltweit zwei Drittel der Arbeit und verdienen ein Zehntel des Welteinkommens. Vom Weltvermögen fällt ihnen gerade einmal ein Hundertstel zu. Anlässlich des Jubiläums von Cedaw in Österreich lud das Bundeskanzleramt vergangene Woche zu einem Festakt.

Johanna Dohnal, Ex-Frauenministerin, hat die Konvention 1980 bei der Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen als Erste unterzeichnet. Die Konvention wurde schließlich 1982 ratifiziert. Dohnal war damals Frauenstaatssekretärin und hatte gegen einige Widerstände zu kämpfen: "Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendein männlicher Politiker der SPÖ-Alleinregierung das dringende Bedürfnis gehabt hätte, die Konvention auch nur zu kennen. Das war ein harter Kampf, aber er hat Früchte getragen". Was bedeutet nun die Cedaw-Konvention für das Leben von Frauen in Österreich?

Cedaw in Österreich

Das Cedaw-Komitee stellt klar, welche Rechte Frauen haben und gibt konkrete Vorgaben für die Regierung Österreichs. Als Vertragsstaat ist Österreich verpflichtet, den Grundsatz der Gleichberechtigung in die Verfassung aufzunehmen, jede Form der Diskriminierung zu verbieten, Frauen vor selbiger zu schützen (durch Gerichte oder öffentliche Institutionen) und alle Handlungen oder rechtlichen Bestimmungen zu unterbinden, die Frauen benachteiligen.

Erst kürzlich hat das Cedaw-Komitee eine Stellungnahme zum Fall der von Abschiebung bedrohten Safete Zeqaj verfasst: "Bei der Auslegung und Anwendung fremdenrechtlicher Bestimmungen muss von allen Akteuren angemessene Sorgfalt verwendet werden, um einen Bruch unter der Konvention garantierter Rechte von Safete Zeqaj zu verhindern und sie vor drohender Gewalt durch den Ehemann zu schützen."