Seit 2001 keine Inflationsanpassung der Familienbeihilfe.
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Wien. Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) und die Bundesjugendvertretung (BJV) fordert die Bundesregierung zu einem Kurswechsel in der Jugendpolitik auf und weisen bei ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag auf massive Kürzungen und fehlende Inflationsangleichungen hin.
Seit 2001 keine Inflationsanpassung der Familienbeihilfe
"Man hört immer wieder, dass die Jugend die Zukunft ist. Fakt ist aber, dass gerade im Jugendsektor gespart und gekürzt wird", so Johanna Zauner vom Vorsitzteam der BJV. Während es seit 1996 keine Schülerfreifahrt für Studierende mehr gibt, wurde die Familienbeihilfe 1995 um 87 Euro pro Jahr verringert, seit 2001 wurde sie nicht mehr an die Inflation angepasst.
Außerdem wurde die Altersgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe von 27 auf 24 Jahre heruntergesetzt. "Die Studierenden werden jedoch immer älter. Also haben immer weniger Studierende einen Anspruch auf Beihilfen", so Angelika Gruber vom ÖH-Vorsitzteam. Dass die Studierenden immer älter werden, liegt laut Gruber auch daran, dass die wichtigste Finanzierungsquelle für Studierende die Erwerbstätigkeit sei. Viele würden es sich dadurch nicht mehr leisten können, sich auf ihr Studium zu konzentrieren. Die Einsparungen treffen also vor allem jene Studierende, deren Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.
ÖH: 20.000 Euro weniger pro Jahr für Jugendorganisationen
Auch punkto Jugendorganisationen kommt es aufgrund der Inflation zu einem hohen Verlust von Fördergeldern. Auch hier gab es seit Inkrafttreten des Bundes-Jugendförderungsgesetz 2001 keine Anpassungen mehr. Laut ÖH beträgt der durchschnittliche Verlust der Organisationen seither fast 20.000 Euro. Trotzdem soll allen Jugendlichen die kostenlose Teilnahme ermöglicht werden. "Dabei zahlen sich Investitionen in den Jugendbereich besonders aus. Auch der Weltbank zufolge kommt jeder Euro, der in die Jugend investiert wird, der Gesellschaft um ein Vielfaches zu Gute", sagt Zauner.
Mitterlehner: Valorisierung bis 2018
Für besonders große Empörung bei ÖH und BJV sorgt das im Juli 2012 in Kraft getretene Parteienförderungsgesetz. Dieses beinhaltet eine automatische Anpassung der Parteienförderung. Nächstes Jahr liegen die Ausgaben für Parteienförderung bei 36 Millionen Euro. Im Vergleich dazu liegen die Ausgaben für Jugendförderung bei rund 6 Millionen Euro. Minister Mitterlehner kündigte an, sich ab 2018 für die Valorisierung der Familienbeihilfe einzusetzen. "Das ist viel zu spät. Die Familienbeihilfe wurde seit 11 Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst und müsste jetzt schon um die 250 Euro pro Jahr und Kind mehr betragen", empört sich Gruber.
ÖH und BJV fordern also, keine weiteren Kürzungen im Jugendbereich mehr vorzunehmen und laufende, automatische Valorisierungen der Jugendförderung einzuführen. Auch bisher entstandene Verluste sollen ausgeglichen werden. Um dies zu erreichen, stellen sie außerdem die Forderung nach einem Runden Tisch der Bundesregierung unter Einbeziehung der betroffenen Organisationen.
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