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Kein Dublin mehr in Ungarn

Von Simon Rosner

Politik

Laut Anwalt Bürstmayr können Asylentscheidungen der Ungarn für andere EU-Länder keine rechtliche Relevanz mehr haben.


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Wien. Die Diskrepanz ist beachtlich. In Österreich dauern Asylverfahren derzeit rund fünf Monate, Ungarn entschied am Dienstag einige Dutzend Fälle binnen drei Stunden. Sämtliche Entscheidungen fielen negativ aus. "Es ist klar ersichtlich, dass Ungarn in mehrfacher Hinsicht europäische Normen nicht beachtet", sagt der für Asylfragen spezialisierte Anwalt Georg Bürstmayr.

Schon im Vorjahr hatte kein Land in Europa eine derart niedrige Anerkennungsrate vorzuweisen wie Ungarn mit unter zehn Prozent positiven Bescheiden. Der EU-Durchschnitt lag 2014 bei 44,8 Prozent. Zwar basieren die Asylverfahren überall auf der Genfer Flüchtlingskonvention, harmonisiert sind sie aber nicht.

Der mittlerweile offensichtliche Verstoß der Ungarn gegen die EU-Richtlinien zur Durchführung der Verfahren und Versorgung von Asylwerbern könnte in weiterer Folge zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen. Doch das hilft natürlich jenen Flüchtlingen nicht, die derzeit in einem Hochgeschwindigkeitsprozess negative Bescheide in Ungarn erhalten. Denn dann greift die Dublin-III-Verordnung: Da die Flüchtlinge in Ungarn nun registriert sind, könnten sie in keinem weiteren EU-Land einen erneuten Antrag stellen, sie würden sofort wieder an Ungarn verwiesen werden.

"Eindeutig erkennbar,dass Ungarn nicht will"

Dublin erlaubt jedoch eine Ausnahme, wie Bürstmayr erklärt: "Wenn es schwere systemische Mängel oder deutliche Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt, muss das Verfahren übernommen werden." Das bedeutet, wenn einer jener Flüchtlinge, die mit negativem Bescheid nach Serbien zurückgeschickt wurden, in Österreich auftaucht und dort einen Asylantrag stellt, muss Österreich diesen bearbeiten.

Ursprünglich war der Artikel 3.2 in die Dublin-Verordnung aufgenommen worden, da das quasi-bankrotte Griechenland als EU-Grenzland nicht mehr in der Lage war, die Flüchtlinge adäquat zu versorgen. Weshalb sich innerhalb der EU die Rechtsansicht durchgesetzt hat, dass keine Rückschiebungen mehr an Griechenland erfolgen.

"Bei Ungarn ist es nicht so, dass es das Land nicht kann, wie in Griechenland, sondern es ist eindeutig erkennbar, dass es nicht will", sagt Bürstmayr. "Wenn man diese Bestimmung also ernst nimmt, dann zählt derzeit nicht einmal eine rechtskräftige Entscheidung aus Ungarn."

Hinzu kommt, dass erst vor drei Tagen der Verwaltungsgerichtshof in Österreich eine Abschiebung nach Ungarn gestoppt hat, da dieses Land nicht mehr sicher sei, wie es in der Begründung hieß. Auch wenn dies nur ein Einzelfall war, gibt der Asylanwalt zu bedenken: "Der Verwaltungsgerichtshof musste das ja rückblickend entscheiden, als die Lage noch wesentlich weniger kritisch war als letzte Woche."

Doch wie reagiert Österreich, wenn der Strom der Flüchtlinge nicht mehr aus Ungarn, sondern aus dem Süden, aus Slowenien oder Italien kommt? Bisher hat Österreich eingedenk der schwierigen Lage der Flüchtlinge in Ungarn keinen zurückgewiesen, in Slowenien, sagt Bürstmayr, sei die rechtliche Lage anders. "Das ist ein funktionierender Staat mit einem wirklich gut funktionierenden Rechtssystem."