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Kein EU-weites Strafen

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Mitglieder wollen keine Kooperation. | Auch Absage an Austausch von Informationen. | Brüssel. Die EU hat es nicht leicht, Verkehrsstrafen flächendeckend zu vollstrecken. Schon der Versuch, den Austausch von Informationen über Gefahrenlenker zwischen den Mitgliedsländern zu erleichtern, ist zur Zeit hoffnungslos blockiert. Nur noch, ob sie ganz aufgeben oder irgendwann einen erneuten Anlauf nehmen, beraten die EU-Verkehrsminister dem Vernehmen nach bei ihrem Treffen heute, Donnerstag.


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Die EU-Kommission hatte die Idee, den EU-Ländern bei der Vollstreckung der Verkehrsstrafen zu helfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Daten von Schnellfahrern, Alkolenkern, Gurtenmuffeln und Rotlichtfahrern sollten von den Behörden ihrer Heimatländer auf Anfrage EU-weit unkompliziert übermittelt werden. Immerhin sind laut Brüssel 75 Prozent der tödlichen Unfälle in der Union durch überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Fehlen des Sicherheitsgurts oder Überfahren von roten Ampeln zurückzuführen.

43.000 Verkehrstote habe es 2007 gegeben, das entspreche in etwa dem wöchentlichen Absturz von fünf mittelgroßen Passagierflugzeugen in der EU. Doch zehn Mitgliedsstaaten haben anscheinend überhaupt kein Interesse daran, die Vereinheitlichung von Sanktionen für schwere Verkehrsübertritte voranzutreiben.

Die Gruppe hinter Deutschland, Großbritannien, Irland, Rumänien und Polen blockiert, weil der Gesetzesvorschlag rechtlich kein geeignetes Fundament habe. Da die anvisierten Delikte auch strafrechtliche Konsequenzen haben könnten, müssten die Justizminister einstimmig darüber abstimmen, finden sie. Die Verkehrsminister seien nicht zuständig. Die Konsequenzen sind fatal, hieß es in Diplomatenkreisen: Einstimmigkeit werde es dafür nämlich wohl nie geben.

Regelung seit 2007

Wie motiviert die meisten Mitgliedsstaaten bei der grenzüberschreitenden Sanktionierung von Verkehrsstrafen sind, zeigt auch ein anderes Beispiel deutlich: Bereits seit März 2007 sollten eigentlich sämtliche gröberen Strafmandate EU-weit einzutreiben sein. Denn EU-Länder hatten vereinbart, dass ab dann alle Strafen über 70 Euro gegenseitig anerkannt würden. Schade bloß, dass eineinhalb Jahre später außer Österreich nur eine Hand voll weitere Staaten diese Regel auch umgesetzt hat. Daher gilt: Strafen aus Deutschland müssen wegen einem zwischenstaatlichen Vertrag auch in Österreich voll gezahlt werden. Etwa in Belgien, Spanien, Portugal und den meisten neuen Mitgliedsstaaten ist das Blitzen des Radargeräts weiterhin nicht mit Folgekosten verbunden.

Wenn man also in den genannten Ländern nicht sofort bezahlen muss, ist auch weiterhin zu Hause im Postkasten kein Strafzettel mehr zu erwarten.