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Kein Freispruch fürs System

Von Stefan Melichar

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Nicht alles, was schiefläuft, ist strafrechtlich relevant. So hat der Hypo-Strafprozess, der am Dienstag in erster Instanz zu Ende gegangen ist, überdeutlich gezeigt, wie bescheiden es in der Ära von Ex-Konzernchef Wolfgang Kulterer um die Kreditvergabeprozesse in der Kärntner Bank bestellt war: Dass eine bekannt krisengebeutelte Fluglinie ohne Besicherung per Aktenvermerk zwei Millionen Euro erhält, kann keiner begreifen, der je um einen Hauskredit angesucht hat. Dass niemand auffindbar ist, der den Kredit verhandelt hat, ist auch nur dann zu glauben, wenn klar wird, dass es sich um einen Wunsch des allmächtigen Landeshauptmanns gehandelt hat.


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Nichtsdestoweniger wurden die Beschuldigten freigesprochen. Die Anklage konnte ihnen (als Einzelpersonen) keinen wissentlichen Befugnismissbrauch nachweisen. Das höchst bedenkliche Gesamtsystem ist zwar deutlich zutage getreten, war hier jedoch rechtlich irrelevant. Ein Warnschuss für Staatsanwaltschaft und Hypo-Ermittler: Können sie bei künftigen Verfahren nicht mehr auf den Tisch legen als gefühlte (statt expliziten) Weisungsketten zwischen diversen Bankverantwortlichen, sind die nächsten Freisprüche programmiert - nicht fürs System, aber für die Angeklagten.