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Kein Kaugummi ohne Zellophan

Von Wolfgang Tucek

Europaarchiv
Jedem Kaugummi seine Verpackung - laut EuGH darf Österreich darauf bestehen. BilderBox

EuGH: Verbot in Österreich zulässig. | Salzburg schaltete Höchstgericht ein. | Luxemburg. Dass in Österreich der Verkauf von unverpackten Kaugummis in Automaten verboten ist, widerspricht nicht dem EU-Recht. Das entschied gestern, Donnerstag, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dieser war vom Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg zu Hilfe gerufen worden.


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Zuvor war der Automatenbetreiber Georg Schwarz von der Stadt Salzburg wegen fortwährender Verstöße gegen die Zuckerwarenhygieneverordnung zu mehreren Geldstrafen verdonnert worden. Das österreichische Gesetz störe aber den im EG-Vertrag verankerten freien Warenverkehr, machte Schwarz in seiner Berufung geltend.

Zwar sei dies der Fall, befanden nun die Luxemburger Richter. Es handle sich aber um eine "im Hinblick auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit geeignete und verhältnismäßige Maßnahme". Zwangsläufig berührten die Kaugummikäufer mit "bloßen, ungewaschenen Händen die Ware und die Entnahmemulde", wird in dem Urteil erläutert. Eine Übertragung krankheitserregender Keime auf die Süßwaren sei "daher keineswegs eine bloß theoretische Gefahr". Auch vor Feuchtigkeit und Insekten werde das Zuckerwerk nicht abgeschirmt.

Damit widerspricht das Gericht der Empfehlung seines Generalanwalts Leendert Geelhoed. Dieser hatte dem Kläger zugestimmt, dass die österreichische Norm wie "eine quotenmäßige Einfuhrbeschränkung" abzulehnen sei. In Deutschland und Italien darf Schwarz seine aus Kanada importierten Kaugummis auch weiterhin ohne Verpackung verkaufen.