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Kein Kompromiss zu doppelten Staatsbürgern

Von WZ-Korrespondentin Karin Bachmann

Europaarchiv

Slowakische Koalition uneins. | Auch Kiew erwägt Sanktionen gegen Neu-Ungarn. | Bratislava/Budapest. Gerade einmal 32 Bürger hat die Slowakei seit Inkrafttreten ihres neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 17. Juli 2010 an andere Länder verloren, davon 12 an Deutschland und 10 an Österreich, aber nur einen einzigen an Ungarn. Diese - vom Innenministerium bekanntgegebenen - Zahlen mögen unbeachtlich erscheinen: Die Mitte-Rechts-Koalition ist aber vor kurzem beinahe über einem Streit über die Reform des Staatsangehörigkeitsrecht zerbrochen. Und zwischen der Slowakei und Ungarn stagnieren die Verhandlungen über einen Vertrag zur "Korrektur einiger Fragen betreffend die Staatsangehörigkeit".


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Seit Sommer wird Slowaken, die eine neue Staatsangehörigkeit beantragen, ihre bisherige Staatsbürgerschaft aberkannt. Wenn das Innenministerium nicht über den Antrag informiert wird, droht sogar ein Bußgeld von rund 3000 Euro. Diese Gesetzesänderung unter Ex-Premier Robert Fico war eine Reaktion auf ein vom ungarischen Parlament verabschiedetes Gesetz, wonach Angehörige ungarischsprachiger Minderheiten seit 1. Jänner den ungarischen Pass beantragen können. Nicht unwesentlich war dabei für die Abgeordneten in Budapest, dass Ungarn seit dem Vorjahr weniger als zehn Millionen Einwohner hat.

Nach dem Machtwechsel wollte Bratislava eine Entschärfung der Vorschriften. Bisher können sich die Koalitionsparteien aber nicht einigen, inwiefern doppelte Staatsbürgerschaften wieder möglich sein sollen.

Vor kurzem legte die Slowakei den Entwurf zu einem Vertrag vor, durch den bei den Bedingungen zur Erlangung der jeweils anderen Staatsbürgerschaft nachgebessert werden soll. Ungarn sollte sich dazu bis zum heutigen Dienstag äußern. Zsolt Nemeth, Staatssekretär im ungarischen Außenamt, betonte aber, "dass sich Budapest erst dann mit dem Vorschlag befassen wird, wenn es einen Beschluss des slowakischen Nationalrats gibt".

Dem Entwurf zufolge dürfen Slowaken eine andere als die slowakische Staatsbürgerschaft haben, wenn diese durch Geburt oder für die Zeit der Ehe mit dem Staatsbürger eines anderen Landes begründet wurde. Bratislava fordert außerdem den Abgleich von Daten über Bürger, welche den Pass des jeweils anderen Landes beantragen.

EU-Pass für Ukrainer

Unterdessen bahnt sich auch ein Streit zwischen Ungarn und der Ukraine an. Rund 7000 Ukrainer haben nach Angaben des ungarischen Konsulats im westukrainischen Uzgorod seit Jahresbeginn den ungarischen Pass beantragt, durch den sie auch Rechte von EU-Bürgern erlangen. In der West-Ukraine bekennen sich rund 150.000 Menschen zur ungarischsprachigen Minderheit.

Nach ukrainischem Recht sind keine Doppelstaatsbürgerschaften möglich, wenngleich ukrainisch-russische Doppelstaatsbürgerschaften geduldet werden. Kiew erwäge nun die Aberkennung der ukrainischen Staatsangehörigkeit und sogar strafrechtliche Sanktionen bei Bürgern, die einen anderen Pass beantragen, berichtete die slowakische Zeitung "Pravda".