Am 1. April kippt das Bankgeheimnis in Deutschland, Steuersündern und Sozialbetrügern soll es an den Kragen gehen. Wer mogelt - ob absichtlich oder unwissentlich -, fliegt damit viel leichter auf als früher. Mehrere Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das umstrittene Gesetz lehnte das Bundesverfassungsgericht gestern ab. Künftig gilt: Behörden können die Bankverbindungen der Bürger abfragen. Kein Inlandskonto bleibt mehr geheim.
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Die tatsächlichen Ersparnisse und Kapitalerträge werden für den Fiskus so transparent wie nie zuvor. So regelt es das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit". Die Gefahr, per Datenzugriff entdeckt zu werden, gilt allerdings nicht für Auslandskonten.
Datenschützer und Rechtsanwälte halten den umfassenden Einblick in Bankverbindungen für verfassungswidrig. Kritik üben auch Verbraucherschützer: "Die Bürger müssen sich darüber klar werden, dass kein konkreter Verdacht für eine Kontenabfrage da sein muss", erläutert die Stiftung-Warentest-Zeitschrift "Finanztest". Jeder der etwa 60 Millionen Bankkunden in Deutschland kann dann jederzeit überprüft werden. Erst im Nachhinein soll der Betroffene davon erfahren.
Zur elektronischen Abfrage berechtigt sind alle Behörden, die mit "Begriffen des Einkommensteuergesetzes" zu tun haben, heißt es im Gesetz. Das bedeutet: Finanz- und Sozialbehörden wie Sozialamt, Familienkasse, Arbeitsagenturen, Bafög-Stelle, Jugendamt oder Amt für Wohnungsförderung dürfen sich Daten von den geschätzten 500 Mio. Konten und Depots einholen. In Erfahrung gebracht werden kann dabei die Zahl aller Konten inklusive Kontonummern, Eröffnungsdatum sowie Verfügungsberechtigten. Auch die Daten gelöschter Konten sind drei Jahre lang abrufbar. Kontostände und -bewegungen können erst in einem zweiten Schritt aufgedeckt werden.
Was Kritiker bemängeln: Die Sachbearbeiter brauchen für ihre Anfragen weder eine Genehmigung vom betroffenen Bürger noch von Richtern. Bisher war das anders. Nur bei Verdacht auf Geldwäsche, zur Terrorismusbekämpfung oder im Rahmen eines Strafverfahrens war eine solche Überprüfung nach dem New Yorker Anschlag vom 11. September 2001 rechtens. Und dann auch nur durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Stoßen Behörden auf Ungereimtheiten bei Steuerpflichtigen oder Empfängern von Sozialleistungen, müssen die Betroffenen mit Nachbohren rechnen. Schlimmstenfalls drohen der Verlust von Leistungsansprüchen und je nach Fall Bußgeld- oder Strafverfahren.
Auch mit dem neuen Gesetz zur Kontenabfrage wird sich die Zahl der Steuersünder nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft nur geringfügig ändern: "Die Hartnäckigen haben ihre Konten nicht in Deutschland angelegt, sondern im Ausland". Selbst mit dem verabredeten europäischen Datenaustausch über Zinseinkünfte werde sich dies nicht ändern, denn ausgerechnet die Schweiz, Österreich und Luxemburg spielen bei dieser Kontrolle nicht mit.
Die zum 31. März auslaufende Steueramnestie hat nach Angaben des deutschen Finanzministeriums bisher etwas über eine Mrd. Euro in die Staatskassen gebracht. Ein Ministeriumssprecher nannte dies Mittwoch "ein sehr gutes Ergebnis". Anfänglich hatte Finanzminister Hans Eichel erwartet, dass 20 Mrd. Euro Schwarzgeld deklariert würden. Steuersünder konnten sich während des vergangenen Jahres mit einem Abschlag auf Schwarzgeld von 25% steuerehrlich machen. Von Jänner bis März wurden dafür 35% fällig.