Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellte am Freitag fest, dass die Kreuze in italienischen Klassenzimmern keine Verletzung der Menschenrechte darstellen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Das Urteil im Verfahren Lautsi et. al. vs. Italien hebt ein Erkenntnis der ersten Instanz des EGMR von 2009 auf. Darin war noch einer in Italien lebenden finnischen Mutter zweier Söhne recht gegeben worden. Die Atheistin betrachtet die Kreuze als Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Wie das Gericht in einer Aussendung mitteilte, sah es keinen Beweis dafür, dass die Anwesenheit des des religiösen Symbols einen Einfluss auf die Schüler habe. Der Klägerin wird in dem Erkenntnis zwar ein subjektiv empfundener Mangel an Respekt vor ihrer atheistischen Einstellung konzediert. es sei jedoch keine keine ausreichende Einschränkung des §2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK gegeben, der lautet: "Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden. Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen."
Vatikan freut sich
Begrüßt wurde das Urteil vom Vatikan: "Das Kreuz ist ein Symbol unserer Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man es vom religiösen Standpunkt anerkennt oder nicht", kommentierte Kardinal Gianfranco Ravasi.
ServiceStellungnahme des EGMR (PDF)
(Quellen: APA, EGMR)