Regimegegner Chodorkowski wurde erniedrigt. | Schmerzensgeld, aber keine Strafmaßnahmen. | Anwälte wollen in Berufung gehen. | Straßburg. Einst war er einer der reichsten Männer Russlands. Als Michail Chodorkowski aber begann, den damaligen Präsidenten Wladimir Putin politisch zu attackieren, war es mit Reichtum und Freiheit vorbei. 2003 wurde der Chef des Yukos-Ölkonzerns verhaftet, 2005 zusammen mit seinem Geschäftspartner Platon Lebedew zu Straflager verurteilt. Politische Willkürjustiz ist dem Kreml dennoch nicht nachzuweisen. Zu diesem Urteil kam jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
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Das Gericht räumt zwar ein, dass der Fall Zweifel aufkommen lasse, was die wahren Intentionen der russischen Behörden bei der Strafverfolgung waren, ein politisches Motiv wäre aber nicht durch einen unzweifelhaften Beweis belegt worden. "Der Umstand, dass Chodorkowskis politische Gegner und geschäftlichen Konkurrenten von seiner Haft profitiert haben könnten, sollte die Behörden nicht an der Strafverfolgung hindern, wenn ernste Beschuldigungen vorliegen. Der politische Status garantiert keine Immunität", heißt es in der Aussendung des Gerichts.
Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch zeigten sich enttäuscht über das Urteil. Der erste Prozess gegen den Ölmilliardär sei "ganz offensichtlich" politisch motiviert gewesen, meinte der Leiterin der Moskauer Sektion, Tatjana Lokschina.
Die Anwälte des Chefs des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos kündigten an, weiter für eine Einstufung des Verfahrens als politisch zu kämpfen. Die Entscheidung des Gerichts sei nicht endgültig, erklärte Chodorkowskis Verteidiger Juri Schmidt laut der Agentur Interfax. Es gebe inzwischen weitere Beweise, um die politische Steuerung zu belegen. Gegen die Entscheidung in Straßburg kann Berufung eingelegt werden.
Das Gericht wies auch die Forderung nach politischen Strafmaßnahmen gegen Russland zurück. Dies sei Sache der Ministerkomitees des Europarates, hieß es. Schmerzengeld in der Höhe von 10.000 Euro wurde Chodorkowski allerdings zuerkannt. Denn in vielen Punkten bekam der Kläger doch recht, vor allem, was die Umstände der Verhaftung, die Länge der Untersuchungshaft, seine Behandlung im Gerichtssaal und die Behinderung seiner Verteidigung betrifft. So sei seine Vorführung während des Prozesses in einem Käfig "erniedrigend" gewesen, auch seine Unterbringung während seiner Untersuchungshaft sei zum Teil "unmenschlich und entwürdigend" gewesen.
Das Urteil betrifft nur den ersten Prozess, den Chodorkwoski erlebte. 2005 wurde er wegen schweren Betrugs und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu neun Jahren verurteilt, was später auf acht Jahre reduziert wurde. Ende 2010 wurde er in einem zweiten Prozess wegen Unterschlagung verurteilt. Demnach könnte er 2016 freikommen. Über einen Antrag auf vorzeitige Entlassung ist noch nicht entschieden, es gilt aber als unwahrscheinlich, dass ihm stattgegeben wird.
Zudem steht ein weiterer Prozess gegen den Putin-Gegner im Raum - diesmal wegen Mordes. Erst kürzlich hatte ein Propagandafilm den einstigen Ölmagnaten als Serienmörder dargestellt. Der Umgang mit Chodorkowski stößt seit Jahren auf internationale Kritik und wird als Beweis für die mangelnde Rechtsstaatlichkeit in Russland gewertet.