Zum Hauptinhalt springen

Kein Oscar "Marke Eigenbau"

Von Konstanze Walther

Wirtschaft

Hollywood verfolgt weltweit Nachahmer. | In Österreich bis zu 40 Fälle jährlich. | Innsbruck/Hollywood. Erst vor ein paar Tagen hat der "Klub der Wiener Kaffeehausbesitzer" einen Brief von Helmut Buchroithner mit einer Unterlassungsaufforderung erhalten. Stein des Anstoßes war der alljährlich verliehene "Patisserie-Oskar".


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Anwalt Buchroithner von der Innsbrucker Kanzlei "Binder Grösswang" ist mit der Wahrung der Marken-Interessen der "Academy of Motion Picture Arts and Sciences" in Los Angeles betraut. Die "Academy" verleiht den weltweit prominentesten Filmpreis, den "Oscar". "Wir sind nicht dazu verpflichtet, innerhalb Österreichs zu forschen, ob irgendjemand den Namen Oscar gebraucht. Aber wenn wir von einer derartigen Verwendung erfahren, müssen wir als rechtliche Vertreter dagegen vorgehen", erklärt der Anwalt.

Auch nicht mit "k"

So geschehen auch Anfang Jänner, als eine Volksschule in Oberösterreich einen "Kinder-Umwelt-Oscar" vergeben hat. Dafür habe die Akademie schließlich ihren Rechtsbeistand in den jeweiligen Ländern, erklärt Buchroithner. Denn dass man in Beverly Hills selbst Kenntnis von solchen Verleihungen erlangt, ist eher unwahrscheinlich.

Seit den achtziger Jahren ist der Begriff "Oscar" - genauso wie die Goldstatue - in das österreichische Markenregister eingetragen und damit geschützt. Nicht einmal eine andere Schreibweise, etwa mit "k", macht die Nutzung der Marke "Oscar" möglich. Auch die Statue darf nicht nachgeahmt werden.

Aber die Versuchung, eigene Preise nach der Hollywood-Trophäe zu benennen, ist groß: Im letzten Jahr waren es etwa 30 bis 40 Fälle, die die Aufmerksamkeit Buchroithners verlangten. "Auf die Volksschule sind wir im Rahmen eines anderen Verfahrens gestoßen. Der Gegner versuchte sich mit einem Verweis auf die Schule zu verteidigen: Die würden es ja auch so machen", erzählt der Anwalt. Da wurde auch die Schule angeschrieben und aufgefordert, den Namen "Oscar" künftig nicht mehr zu verwenden - die Schule erklärte sich einverstanden. Auch die Wiener Kaffeehausbesitzer verleihen künftig den "Patisserie Grand Prix der Schokoladekunst".

Das Walkman-Schicksal

"Den Kindern will natürlich niemand etwas Böses", erklärt Buchroithner. Aber die Exklusivrechte der Marke wären verwirkt, wenn fünf Jahre lang mit Wissen des Markeninhabers die Marke von anderen verwendet werde.

Ein bekanntes Beispiel dafür passierte der Firma Sony. Als sie das tragbare Radiogerät mit Kopfhörern entwickelt und es "Walkman" getauft hatte, haben bald alle Elektrofirmen ähnliche Geräte ebenfalls "Walkman" genannt. Als sich Sony schließlich dagegen wehren wollte, waren die Namensrechte bereits verwirkt: Der Name "Walkman" war nunmehr bloß eine Gattungbezeichnung und keine Marke mehr.